Hallo,
ich bin zur Zeit Beamter auf Probe und werde wahrscheinlich noch dieses Jahr auf Lebenszeit verbeamtet.
Vor meiner Verbeamtung war ich als Angestellter tätig.
Ich habe insgesamt mehr als 60 Monate (77 Monate laut Aussage bfa) in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Allerdings wurden Zeiten der geringfügigen Beschäftigung und Zeiten der beruflichen Ausbildung (Reiseverkehrskaufmann) angerechnet.
Nun zur Frage: Ich habe gelesen, dass Zeiten der Ausbildung nicht mit berechnet werden. Somit würde ich unter die 60 Monate fallen. Wäre dann ein Erstattung grundsätzlich möglich?
Ich möchte mir das eingezahlte Geld unbedingt erstatten lassen. Gibt es keinen anderen Weg an das Geld ranzukommen?
Hier nochmal ein paar Daten:
06.98 - 02.99 Arbeiter
02.99- 01.02 berufliche Ausbildung
01.02- 08.02 arbeitslos
07.04- 30.09 Angestellter
01.05- 30.06 geringfügige Beschäftigung
10.08.- 01.10 Angestellter Lehrer
danach _Referendariat_
02.12 - 05.12 Angestellter als Lehrer
seit 06.12 Beamter
Vielen Dank für die Antworten