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Experten-Antwort

Erstattung bei falschem Rechtskreis

von Makoka23.11.2018 | 10:35
267 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe in 2015 den Arbeitgeber gewechselt. Die GmbH hat ihren Sitz im Westen, ich arbeite in der Niederlassung im Osten. Fälschlicherweise wurden die RV Beiträge nach dem Rechtskreis West abgerechnet. Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene habe ich seitdem jeden Monat zu hohe Beiträge gezahlt (nach Beitragsbemessunggrenze West anstatt nach Beitragsbemessungsgrenze Ost). Wie ist die richtige Vorgehenswese das zu korrigieren? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Makoka,

bitte setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung; dieser muss bei fehlerhaften Meldungen zur Sozialversicherung eine Korrektur vornehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

XYZam 23.11.2018 | 10:44
Ihr Arbeitgeber muss eine Korrekturmeldung absetzen. Setzen Sie sich mit Ihrer Personalabteilung in Verbindung.
Makokaam 23.11.2018 | 14:32
Kann ich das auch direkt also ohne Umweg über den Arbeitgeber erstatten lassen? Mittlerweile bin ich bei einer anderen Firma beschäftigt.
KKam 23.11.2018 | 14:37
Nein!
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