Ich habe in 2015 den Arbeitgeber gewechselt. Die GmbH hat ihren Sitz im Westen, ich arbeite in der Niederlassung im Osten. Fälschlicherweise wurden die RV Beiträge nach dem Rechtskreis West abgerechnet. Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene habe ich seitdem jeden Monat zu hohe Beiträge gezahlt (nach Beitragsbemessunggrenze West anstatt nach Beitragsbemessungsgrenze Ost). Wie ist die richtige Vorgehenswese das zu korrigieren?
Vielen Dank
23.11.2018, 10:44
von
XYZ
Zitiert von: Makoka
Ich habe in 2015 den Arbeitgeber gewechselt. Die GmbH hat ihren Sitz im Westen, ich arbeite in der Niederlassung im Osten. Fälschlicherweise wurden die RV Beiträge nach dem Rechtskreis West abgerechnet. Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene habe ich seitdem jeden Monat zu hohe Beiträge gezahlt (nach Beitragsbemessunggrenze West anstatt nach Beitragsbemessungsgrenze Ost). Wie ist die richtige Vorgehenswese das zu korrigieren?
Vielen Dank
Ihr Arbeitgeber muss eine Korrekturmeldung absetzen. Setzen Sie sich mit Ihrer Personalabteilung in Verbindung.
23.11.2018, 11:05
Experten-Antwort
Hallo Makoka,
bitte setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung; dieser muss bei fehlerhaften Meldungen zur Sozialversicherung eine Korrektur vornehmen.
23.11.2018, 14:32
von
Makoka
Zitiert von: Experte/in
Hallo Makoka,
bitte setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung; dieser muss bei fehlerhaften Meldungen zur Sozialversicherung eine Korrektur vornehmen.
Kann ich das auch direkt also ohne Umweg über den Arbeitgeber erstatten lassen? Mittlerweile bin ich bei einer anderen Firma beschäftigt.