Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erstattung der Beiträge/Kontoauszug

von Irmgard Ramuz16.10.2014 | 10:18
1380 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich lebe seit 1985 in der Schweiz. Werden die in Deutschland eingezahlten Beiträge von den 1978-1985 der Sozialversicherung Aargau auf meinem Konto gut geschrieben? Kann ich einen Kontoauszug verlangen? Vielen Dank für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Ramuz,

eine Übertragung Ihrer in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung eingezahlten Beiträge auf das schweizerische Sozialversicherungssystem ist nicht möglich.

Eine Erstattung der in Deutschland gezahlten Beiträge dürfte ebenfalls ausscheiden. Dies zum einen, da Sie – die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz vorausgesetzt – berechtigt wären, freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zu zahlen bzw. soweit Sie die Regelaltersgrenze in der deutschen Rentenversicherung erreicht haben, da Sie offenbar für mindestens 5 Jahre (allgemeine Wartezeit) Beiträge gezahlt haben. Hierzu würden auch Beiträge in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz mitzählen.

Vielmehr ist es so, dass Sie – soweit die jeweiligen nationalen Voraussetzungen erfüllt sind – im Leistungsfall (z.B. Erwerbsminderung, Alter) eine Rentenleistung aus jedem der beteiligten Staaten (Deutschland und die Schweiz) bekommen. Bei der Prüfung der zu erfüllenden nationalen Voraussetzungen sind die europäischen Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu beachten, welche aufgrund eines separaten Abkommens auch für die Schweiz gelten. Danach wird z.B. die für die Erfüllung eines Rentenanspruchs erforderliche Mindestanzahl von Versicherungszeiten (z.B. allgemeine Wartezeit in Deutschland) unter Zusammenrechnung der deutschen und der schweizerischen Zeiten ermittelt.

Für Ihre Übersicht können Sie vom Träger der deutschen Rentenversicherung eine Aufstellung Ihrer in Ihrem Versicherungskonto gespeicherten Versicherungszeiten (Versicherungsverlauf; je nach Alter ggf. auch eine Renten- oder Wartezeitauskunft) anfordern. In diesem Zusammenhang wird dann voraussichtlich ein sogenanntes Kontoklärungsverfahren erfolgen, in denen Ihr Versicherungskonto vollständig geklärt wird. In der Regel werden in diesem Verfahren auch die ausländischen Versicherungszeiten ermittelt und im Versicherungsverlauf dargestellt, so dass Sie eine vollständige Aufstellung Ihrer Versicherungszeiten erhalten.

Eine vergleichbare Aufstellung können Sie vermutlich auch vom schweizerischen Versicherungsträger bekommen. Hierzu wenden Sie sich jedoch bitte an den dort zuständigen Träger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Matze72am 16.10.2014 | 11:20
Wenn Sie mindestens 5 Jahre Beitragszeiten (= allgemeine Wartezeit) in die dt. gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, besteht ein Anspruch auf eine Altersrente aus Deuschland. Die Übersicht der von Ihnen in Deutschland zurückgelegten Zeiten können Sie sich mit einen Versicherungsverlauf anfordern. Sobald die allgemeine Wartezeit erfüllt ist, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen. Wie die Versicherungszeiten in der Schweiz und in Deutschland "zusammenarbeiten" und welche Auswirkungen dies auf Ihren zukünftigen Rentenanspruch hat, können Sie beiliegend entnehmen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Schadeam 16.10.2014 | 12:09
Sie bekommen später für die deutschen Zeiten eine Rente aus D und für die schweizer Zeiten eine aus CH......wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der DRV im Grenzgebiet des Aargaus (Lörrach, Waldshut, Singen)
Irmgard Ramuzam 16.10.2014 | 17:39
Danke für die ausführlichen Erläuterungen. Hätten Sie noch eine Adresse der Deutschen Rentenversicherungsanstalt, an die ich mich wenden könnte für eine Aufstellung des Versicherungskontos. Einen Kontoauszug von der Schweizer Sozialversicherung habe ich bereits.
Santanderam 16.10.2014 | 17:57
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026