Rentenversicherungsbeiträge können auf Antrag erstattet werden, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben. Da Sie aber als deutscher Staatsangehöriger berechtigt sind, freiwillige Beiträge zu zahlen, kommt für Sie eine Beitragserstattung nicht in Betracht, wie Rosanna bereits ausgeführt hat.
Der spätere Status eines geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH spielt für die bereits entrichteten Beiträge in der Vergangenheit keine Rolle.