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Erstattung für Chinesen nach 5 Jahren

von Chinesisch09.01.2008 | 22:08
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Hallo, ich bin die chinesische Nationalität und arbeitet seit 5 Jahren in Deutschland. Ich werde in zwei Jahre entgültig nach China unverbindlich zurück gehen. Jetzt informiere ich mich schon über die Möglichkeit der Beitragserstattung. Ich habe inzwischen soviel gelesen und bin auf dem Kennnisstand. Dass die Ausländer aus dem Land, mit dem Deutschland einen Abkommenvertrag geschlossen hat, keinen Anprung auf die Erstattung nach 5 Jahren mehr hat. Meine Frage ist jetzt, was ist aber mit Chinesen. China ist zwar ein Abkommenstaat aber es handelt sich nur um einem Entsendeabkommen. Wenn ich aber nur aus mir selbe nich aufgrund einer Entsendung zurückgehe, kann ich die Erstattung beantragen? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Chinesisch

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der guten Antwort von alexander schließe ich mich an. Ergänzend sei noch hinzugefügt, dass die Versicherungspflicht in China nach derzeitiger Rechtslage nicht gleichgestellt ist. Eine Beitragserstattung ist somit nach Ablauf von 24 Monaten nach Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht möglich, sofern der Wohnsitz dann auch in China ist.

1 Antworten

alexanderam 10.01.2008 | 11:11
Hallo "Chinesisch", die Bundesrepublik Deutschland hat mit China lediglich ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen, dass die Fragen der Entsendung regelt. Haben Sie Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt, können Sie diese erstattet bekommen, wenn Sie a) aus der deutschen Versicherungspflicht ausgeschieden sind, kein Recht auf freiwillige Versicherung haben, und wenn seit Ende der Versicherungspflicht mindestens 24 Monate vergangen sind ODER b) das 65. Lebensjahr vollendet und nicht die Wartezeit (Mindestversicherungszeit)von fünf Jahren zurückgelegt haben. Sofern Ihre Versicherungspflicht im Vertragsstaat einer deutshcen Versicherungspflicht gleichtsteht, können Ihnen keine Beiträge erstattet werden.
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