Der guten Antwort von alexander schließe ich mich an. Ergänzend sei noch hinzugefügt, dass die Versicherungspflicht in China nach derzeitiger Rechtslage nicht gleichgestellt ist. Eine Beitragserstattung ist somit nach Ablauf von 24 Monaten nach Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht möglich, sofern der Wohnsitz dann auch in China ist.