Hallo, meine Frage lautet: Gibt es eine Erstattung der Portokosten für die Anträge G550 die ich erst zum Arbeitgeber, zur Krankenkasse und dann wieder zur Rentenversicherung schicken muss? Ich habe die Anträge per Mail zu meinem Sachbearbeiter geschickt, dann bekam ich eine Mail die Anträge per Post zu schicken. Da ich dem Sachbearbeiter schon andere wichtige Unterlagen per Mail geschickt habe, die er auch ausgedruckt hat, weiß ich das mit meinem Format als PDF kein Problem gibt! Und meine zweite Frage: Wenn ich zur Rentenstelle vom Sachbearbeiter zwecks Besprechung einer Teilhabe zum Arbeitsleben eingeladen werde, kann ich dann, wie beim Arbeitsamt, Fahrtkosten beantragen? Ich bin leider arbeitslos und habe wenig Geld zur Verfügung. Vielen Dank im Voraus sagt ede_wolf
Übrigens müssen Sie die Anträge nicht
"zum Arbeitgeber, zur Krankenkasse und dann wieder zur Rentenversicherung schicken" wenn Sie arbeitslos sind. Dann müssen Sie nur den G550 an die Rentenversicherung schicken und die Nachweise beifügen.
Hallo, danke für die Beiträge!
Soweit ich weiß muß ich doch die G550 Entgeldbescheid zum Arbeitgeber und G550 Krankenkasse zur Krankenkasse schicken. Die schicken es wieder zurück und ich sende alles zur Rentenstelle, also 3 mal Porto. Ich habe gedacht ich könnte die G550 als PDF-Anhang per Mail verschicken, habe allerdings eine Mail vom Sachbearbeiter zurück bekommen ich soll alles per Post schicken. In meiner Rentenstelle ist man noch rückständig, neue Medien werden nicht anerkannt, lieber Papier hin und herschicken.
MfG ede_wolf
Hallo, nochmal zu meiner zweiten Frage! Kann ich Fahrtkosten beantragen wenn ich vom Sachbearbeiter zur Rentenstelle eingeladen werde, um eine Ausbildung zu besprechen? In meinem Fall über 70 km einfache Fahrt.
MfG ede_wolf
An welchen Arbeitgeber wollen sie denn den VD wegen der Entgeltmeldung schicken, wenn sie arbeitslos sind???
Das würde mich mal interessieren.
Ich dache immer, das wenn man arbeitslos ist, das man dann keinen Arbeitgeber hat.
Das Geld hätten sie dann ja schon gespart.
und die 56 Cent für den einen Vd müssten sie dann wohl investieren.
Zu ????: Natürlich an meinen letzten Arbeitgeber, ich war vor meiner Teilhabe zum Arbeitsleben ganztags berufstätig, kann aber den alten Beruf nicht mehr ausüben.
Zu Stefan: Laut meines Rehafachberaters muß ich G550 an meine Krankenkasse und an den letzten Arbeitgeber schicken. Die Formulare habe ich von ihm bekommen und weitergeleitet. Wenn ich länger als 3 Jahre nicht mehr gearbeitet hätte, dann braucht man das Formular für den Arbeitgeber nicht mehr.