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Erstattung für Porto

von ede_wolf27.10.2009 | 12:16
2609 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, meine Frage lautet: Gibt es eine Erstattung der Portokosten für die Anträge G550 die ich erst zum Arbeitgeber, zur Krankenkasse und dann wieder zur Rentenversicherung schicken muss? Ich habe die Anträge per Mail zu meinem Sachbearbeiter geschickt, dann bekam ich eine Mail die Anträge per Post zu schicken. Da ich dem Sachbearbeiter schon andere wichtige Unterlagen per Mail geschickt habe, die er auch ausgedruckt hat, weiß ich das mit meinem Format als PDF kein Problem gibt! Und meine zweite Frage: Wenn ich zur Rentenstelle vom Sachbearbeiter zwecks Besprechung einer Teilhabe zum Arbeitsleben eingeladen werde, kann ich dann, wie beim Arbeitsamt, Fahrtkosten beantragen? Ich bin leider arbeitslos und habe wenig Geld zur Verfügung. Vielen Dank im Voraus sagt ede_wolf

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich können die Portokosten nicht ersetzt werden. Bezüglich der beruflichen Rehabilitation sollten Sie sich direkt mit dem Reha-Fachberater Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo ede_wolf,

ja, dies ist grundsätzlich möglich. Die Erstattung der Reisekosten anlässlich einer vom Rentenversicherungsträger veranlassten Beratung (§ 65a SGB I) erfolgt entsprechend den Regelungen des § 53 SGB IX i.V.m. den Reisekostengrundsätzen der Rentenversicherungsträger.

2 Antworten

ede_wolfam 28.10.2009 | 14:25
Zu ????: Natürlich an meinen letzten Arbeitgeber, ich war vor meiner Teilhabe zum Arbeitsleben ganztags berufstätig, kann aber den alten Beruf nicht mehr ausüben.
ede_wolfam 28.10.2009 | 14:30
Zu Stefan: Laut meines Rehafachberaters muß ich G550 an meine Krankenkasse und an den letzten Arbeitgeber schicken. Die Formulare habe ich von ihm bekommen und weitergeleitet. Wenn ich länger als 3 Jahre nicht mehr gearbeitet hätte, dann braucht man das Formular für den Arbeitgeber nicht mehr.
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