Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Krankenversicherung nicht positionieren kann. Die gesetzliche Krankenkasse kennt sich in ihrem eigenen Recht (SBG V) doch am besten aus. Fragen Sie doch mal nach, nach welcher gesetzlichen Grundlage die Erstattung erfolgt und in welcher Höhe.