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Erstattung Rentenbeiträge

von Uwe26.08.2008 | 08:43
1079 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, meine Tochter hat in ihren Semesterferien eine kurzfristige Beschäftigung aufgenommen. Versicherungsfrei bleibt, wer im Laufe eines Jahres von vornherein eine auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzte kurzfristige Beschäftigung ausübt. Diese Vorsetzungen werden erfüllt. Ihr Arbeitgeber hat nun die Lohnabrechnung vorgelegt. Er hat Rentenbeiträge abgeführt ( und weigert sich eine Korrektur durchzuführen ). Welche Möglichkeit gibt es, dass die Rentenbeiträge erstattet werden? Grüsse Uwe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da die Krankenkasse für den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrages zuständig ist, können Sie auch dort ,wie von Steffen vorgeschlagen, einen Antrag auf Erstattung der zu Unrecht gezahlten Beiträge stellen.

2 Antworten

Steffenam 26.08.2008 | 09:01
Hallo Uwe, schicken Sie am Besten einen Brief mit der Sachverhaltsschilderung an die zuständigen Einzugsstelle. Die prüfen dann unter Vorlage des Arbeitsvertrages, ob tatsächlich Versicherungsfreiheit vorlag. Auch KV/PV- und ALV-Beiträge scheinen ja denn zu Unrecht abgeführt worden zu sein. Fällt die Prüfung positiv für Sie aus, können Sie sich Ihren Beitragsanteil erstatten oder in freiwillige Beiträge (nur in der Rentenversicherung) umwandeln lassen. Rechtsgrundlage ist § 26 SGB IV.
Vorsichtam 26.08.2008 | 09:14
Und auf Deutsch: Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse - das ist die Einzugsstelle - und lassen Sie dies klären. MfG
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