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erstattung rentenbeiträge

von lia03.05.2007 | 13:56
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2 Antworten

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ich bin georgische staatsbürgerin. ich bin seit 2001 in deutschland. erst als au pair,dann als studentin. mein visum läuft im juli aus und ich werde für immer nach georgien zurückkehren. ich habe 36 monate in deutschland als teilzeitkraft gearbeitet mit sv-abzügen(und ca. 14 monate in einem minijob ohne abzüg)e kann ich mir diese auszahlen lassen??? wenn ja, wo und wie kann ich einen antrag stellen?? gibt es fertige formulare online?? danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei gewöhnlichem Aufenthalt im sonstigen Ausland können ausländische Versicherten nach ihrem Verzug aus Deutschland und nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten grundsätzlich eine Beitragserstattung erhalten.

Erstattungsfähig sind die Beiträge jeweils in der Höhe, in der der Versicherte sie getragen hat. Bei Pflichtbeiträgen kann daher regelmäßig der Arbeitnehmeranteil erstattet werden; der Arbeitgeberanteil ist nicht erstattungsfähig.

Die Erstattung erfolgt auf Antrag des Versicherten. Wir raten ausländischen Versicherten, sich die erforderlichen Antragsformulare bereits vor dem Verzug in das Ausland zu besorgen, um so dem jeweiligen Träger der Deutschen Rentenversicherung direkt nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen zu können. Den Antrag können Sie dann bei einer deutschen Vertetung in Georgien stellen.

1 Antworten

Unbekanntam 03.05.2007 | 23:42
Grundsätzlich hat der Experte Recht. Sie können es sich auch einfacher machen und den Beitragserstattungsantrag direkt mit der Post an die Rentenversicherung zuschicken lassen. Ob es so sinnvoll ist, den Antrag vorher bereits mitzunehmen ist so eine Sache. Formulare werden mit der Zeit auch überarbeitet. Wenn Sie aus Georgien eine e-Mail an Ihren Rentenversicherungsträger schicken, schickt man Ihnen das aktuelle Formular auch zu.
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