Erstattung Rentenbeitrag USA (dual citizen)

von
John Hawk

Koennen sie mir bitte in der folgenden Angelegenheit Auskunft erteilen?

Ich bin 1998 aus Deutschland endgueltig in die USA uebergesiedelt. Seit
2004 bin ich US-Staatsbuerger. Die deutsche Staatsbuergerschaft habe
ich allerdings auf Antrag (bei-) behalten.

Vor 1998 habe ich 46 Monate in die deutsche Rentenversicherung
eingezahlt. Ein Rentenanspruch existiert daher nicht (keine 60 Monate).

Die Voraussetzungen fuer eine Beitragsrueckerstattung sind m.E. nach erfuellt.

(1)Durch den Wegzug in die USA 1998 ist die Versicherungspflicht erloschen.

(2) Die Wartefrist von 24 Monaten nach dem Erloeschen der Versicherungspflicht ist seit 2000 erfuellt.

(3) Kann ich mich - soweit mir erschliesslich - nicht freiwillig versichern, da ich weniger als 60 Monate
Rentenbeitraege in Deutschland einbezahlt habe und daher nicht
berechtigt bin mich freiwillig zu versichern.

Ich gehe davon aus, dass ich (a) keinen Rentenanspruch in Deutschland habe (fehlende Einzahlungszeit), und (b) eine Erstattung beantragen kann.

Vielen Dank fuer Ihre Hilfe.

John Hawk

von
Ghostwriter

Hello John Hawk,

bevor wir uns über die "Auszahlung der Rentenbeiträge" unterhalten, sollten Sie bedenken, dass es zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten ein Sozialversicherungsabkommen gibt.

Es kann somit doch vorkommen, dass Sie die Wartezeit für eine "deutsche" Regelaltersrente durch Zusammenrechnung mit Ihren "us-amerikanischen" rentenrechtlichen Zeiten erfüllt haben.

Genaueres über eine Beitragserstattung bzw. Rentengewährung erfahren Sie bei der zuständigen Verbindungstelle :

Deutsche Rentenversicherung Nord
Friedrich-Ebert-Damm 245
22159 Hamburg
info@drv-nord-de
www.deutsche-rentenversicherung-nord.de
Tel.: 040 5300-0

Das Formular zur Beantragung der Beitragserstattung lautet V900 und ist als ausfüllbare pdf-Datei unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de (Formulare, Versicherung, Beitragserstattung nacheinander anklicken) zu beziehen.
Mehr über die Beitragserstattung nach deutschem Recht können Sie auch im § 210 -Sozialgesetzbuch -SGB VI nachlesen.

mfg ;-)

Experten-Antwort

Bei vielen Sozialversicherungsabkommen ist es so, dass Zeiten im jeweils anderen Staat bei der Prüfung der Voraussetzungen, z.B. der Wartezeit wie Inlandszeiten berücksichtigt werden. Lassen Sie sich dazu schriftlich von der DRV Nord (zuständig für USA) informieren. Senden Sie ein Mail an: info@drv-nord-de

von
Schade

da Sie - wie Sie schreiben die deutsche Staatsangehörigkeit immer noch besitzen, sind Sie als Deutscher wohl von einer Beitragserstattung ausgeschlossen.

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