Hallo Doris,
eine bisher als Teilrente gezahlte Altersrente ist aufgrund der für 2020 angehobenen Hinzuverdienstgrenzen rückwirkend ab 01.01.2020 neu zu berechnen und ggf. auch als Vollrente zu zahlen. Aufgrund der Vielzahl der Anträge kann es bei der Neuberechnung allerdings aktuell noch zu Verzögerungen kommen.