Hallo Hoffender,
wenn Sie im Bemessungszeitraum (letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeit vor Beginn der Reha) Kurzarbeitergeld bezogen haben, besteht für Sie für die Dauer der medizinischen Rehabilitation Anspruch auf Übergangsgeld. Dies wird auf Antrag von Ihrem Rentenversicherungsträger gewährt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Rentenversicherung