Hier die Daten (soweit sie mir vorliegen und vom Betrieb genannt wurden):
Reha vom 13.03.20 bis 03.04.20
Kurzarbeit/Arbeitsausfall ab dem 26.03.20 wegen der Corona-Pandemie mit anschließender Bewilligung KUG von der Arbeitsagentur
Krank seit Ende Februar, daher eigentlich Entgeltfortzahlung bis 06.04.20
Daraus resultiert laut der Personalabteilung meiner Firma ein Bemessungszeitraum Januar 2020 als letzter abgerechneter Zeitraum vor dem Eintritt der o.g. Krankheit im Februar.
Ich habe im Bemessungszeitraum KEIN Kurzarbeitergeld bezogen, da ich im Februar unabhängig von der Corona-Pandemie erkrankte und im Bemessungszeitraum Januar (und eigentlich auch noch im Februar)noch keiner an Kurzarbeit gedacht hat. Außerdem habe ich während der der Kur weiterhin Lohn erhalten.
Mir geht es nur darum, dass mein Arbeitgeber die Zahlung des während der Reha nicht gezahlten KUG von meiner Rentenversicherung beantragt hat und ob dies Auswirkungen auf das von mir bezogene Geld hat (wird die Rentenversicherung den gesamten Betrag an meinen Arbeitgeber zahlen oder lediglich nur einen geringeren Betrag so, dass ich etwas an meinen Arbeitgeber zurück zahlen muss, da mir deshalb der Betrieb für die Dauer der Reha evtl. zuviel gezahlt hat)?