Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erstattung RV-Beiträge

von Petra09.12.2007 | 15:07
1277 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich war vom 01.08.97 - 31.08.2001 (49 Monate) als Angestellte tätig. Ab dem 01.09.2001 habe ich mich für ein Jahr beurlauben lassen, um meine Fachhochschulreife nachzuholen. Während dieser Zeit habe ich nebenbei auf Geringfügigkeitsbasis gejobbt und mich von der Versicherungsfreiheit befreien lassen und somit freiwillig weitere 12 Monate Beiträge gezahlt. Seit dem 01.09.2002 bin ich verbeamtet. Nun habe ich erfahren, dass es die Möglichkeit der Beitragserstattung gibt, aber diese wohl bei mir nicht möglich ist, da ich nun 61 Monate eingezahlt habe. Kann man rückwirkend die damalige Befreiung von der Rentenversicherungsfreiheit während des Minijobs widerrufen?

4 Antworten

Amadéam 09.12.2007 | 16:08
Nein, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
Amadéam 09.12.2007 | 17:01
Sie werden künftig also Pension und Rente erhalten. Wobei letztere ggf. auf die Pension angerechnet wird. Siehe: http://www.bmi.bund.de/nn_884620/Internet/Content/Themen/FragenU… und http://www.gew-bw.de/stud/Binaries/Alles_was_Recht_ist_2.html
Schiko.,am 09.12.2007 | 21:54
Nachdem bereits für 60 monate beiträge erbracht wurden scheidet erstattung der gezahlten beiträge aus. Die erstattung hat auch den nachteil, die gezahlten arbeit- geberbeiträge gehen verloren. Sie sind also auf gedeih und verderb zu gegebener zeit zum rentenbezug verurteilt. Steuerlich noch zum vorteil, je nach rentenbeginn eine niedriger prozentsatz, noch geltend bis 2039. Fällt die pension zu 75 % aus, wird in der regel die brutto- rente von der pension gekürzt, bleibt also nur der geringe steuervorteil. Sind es aber nur 70% pension wird in der regel die pension um 60% des rentenbrutto gekürzt, somit bleiben 40 % aus rente erhalten. Habe auch nicht nachgeschaut wo dies zu lesen ist, kenne auch weder psalm noch vers, wo dies in der bibel steht. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 10.12.2007 | 19:34
Wegen einer evtl. beitragserstattung stimmen sie ja mit mir überein, dies ist erfreulich- natürlich für mich. Die von mir ins spiel gebrachte anrechnung der späteren rente mit 60% kürzung der pension ist illusorisch, hier habe ich das jugendliche alter von petra nicht berücksichtigt. Auch ich habe irgendwo notiert, dass bei einer ver- beamtung nach dem 31.12. 1965 die pension um die voll gezahlte bruttorente gekürzt wird. Richtig ist natürlich auch, ab 2010 gilt als höchstpen- sion 71,75 %. Diese abspeckung von 75 auf 71, 75% vermindert die pensionsbezüge 2007 mit der 3. Anpas- sung um 0,98375 %. . Mit freundlichen Grüßen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026