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Erstattung RV Beiträge

von Frank S.23.09.2007 | 15:00
1171 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe als Beamter auf Lebenszeit keinen Anspruch auf Erstattung der Rentenbeiträge, da ich 72 Monate Beitragspflichtig war und damit die erlaubten 59 Monate überschritten habe. In vielen dieser Monate war ich aber nur sehr wenige Tage arbeiten, teilweise nur ein oder zwei Tage bei eher geringem Verdienst zu Studienzeiten. Trotzdem ist jeweils ein voller Monat angerechnet worden. Gibt es eine Möglichkeit, diese Zeiten zusammen zu fassen? Bestand überhaupt RV-Pflicht? Es gab Monate, in denen ich nur 400 DM verdient habe...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den bisherigen Beiträgen ist nichts hinzuzufügen. Eine Erstattung der Beiträge ist ausgeschlossen.

Auch wenn Sie in bestimmten Monaten nur ein paar Groschen verdient haben, werden diese als "volle" Monate berücksichtigt.

4 Antworten

Rentenüberprüferam 23.09.2007 | 20:07
Gelegentlich sagt man ja: "Eine Medaille hat immer zwei Seiten". Negativ aus Ihrer Sicht, weil für nur wenige Tage Tätigkeit in einem Monat, es reicht da nur ein Tag, jeweils der gesamte Monat als rentenrechtliche Zeit berücksichtigt wird. Positiv für die meisten der Versicherten, weil dadurch Anspruchsvoraussetzungen und Anwartschaftszeiten für eine Rente besser erüllt werden. Sie bekämen ja eh nur den selber eingezahlten Rentenversicherungsbetrag zurück und das kann ja dann, Ihrer Aussage entsprechend, auch nicht die Welt sein. So schlecht ist die Rendite für die Rente nicht. Lassen Sie die Rente an sich herankommen und freuen Sie sich auf die zusätzlichen Peanuts.
Unbekanntam 23.09.2007 | 21:52
Hallo, leider, da ist nichts machbar. Wenn man auch nur einen Tag im Monat beschäftigt war, gilt der Monat als erfüllt. Das ist auch gut so, da ansonsten ja man ein Problem hat, wenn das Beschäftigungsverhältnis wegen Wochenende zum 30. eines Monats enden würde.
Frank S.am 23.09.2007 | 23:00
Danke für die Antwort(en). Mein Rentenanspruch ist tatsächlich nicht besonders hoch, doch nach meinem Kenntnisstand wird die Rente auf die Pension angerechnet, so dass ich mich wohl nicht auf die "Peanuts" freuen kann. Es geht insbesondere um zwei Jahre, in denen ich neben dem Studium arbeiten musste. Nachts gearbeitet, tagsüber studiert. Die Frage ist also auch, ob dann trotz des niedriegen Einkommens Rentenversicherungspflicht bestand. In späteren Jahren (nach dem Studium) war der Verdienst besser, daher kämen einige tausend Euro Eigenanteil zusammen. Aber in heutigen Zeiten kann ich nur sagen: Schade, aber es gibt Schlimmeres. Ich bin froh, dass es eine halbwegs solide Altersversorgung gibt.
no nameam 24.09.2007 | 06:23
Sehen Sie es positiv - auch aus diesen Zeiten werden Sie eine Rente bekommen. Und die dann auf Lebenszeit! Das heißt, wenn Sie lange genug leben, werden Sie mit der laufenden Zahlung im Endeffekt mehr bekommen, als wenn Sie sich die Beiträge erstatten lassen würden (was ja eh nicht geht)...
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