Hallo,
ein Mitarbeiter eines Wirtschaftsunternehmens ist, durch eine Standortverlegung gezwungen umzuziehen. Der Arbeitgeber erstattet dem Arbeitnehmer die entstandenen Umzugskosten und zahlt eine zusätzliche Umzugsprämie. Bedingung für die Zahlungen des Arbeitgebers ist, dass der Arbeitnehmer min. 2 Jahre seinen Arbeitsplatz am neuen Standort behält. Kündigt er vorher, z. B. nach einem Jahr, hat er die AG-Aufwände anteilig zurück zu zahlen.
Meine Fragen:
Welche Bestandteile der Zahlungen gehören zum Arbeitsentgelt und sind damit sozialversicherungspflichtig? Ergibt sich aus der Rückzahlung des Arbeitnehmers im vorzeitigen Kündigungsfall auch eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge?
Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.