Hallo Ariane,
eine Erstattung ist - wie Batrix bereits geschrieben hat- erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.
Die Wartezeit von 60 Kalendermonaten kann z. B. auch durch Pflegezeiten o. ä. erfüllt werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, eine Auskunft über die mögliche Erstattung und die evtl. Rente (bei NZ der fehlenden Beiträge) anzufordern.