Unabhängig davon was Sie persönlich für richtig halten ist es im Gesetz (§210 SGB 6) anders geregelt.
Wer sich als türkischer Staatsbürger "seine" Beiträge erstatten lässt, bekommt "seine" Arbeitnehmerbeiträge zurück. Die Arbeitgeberanteile werden nicht erstattet.
Wer das nicht möchte ist nicht gezwungen die Erstattung zu beantragen. Er / sie kann warten bis das Rentenalter erreicht ist und bekommt dann (wie jeder andere auch) die Rente aus allen gezahlten Beiträgen.
Die Erstattung ist eine Möglichkeit die gewählt werden kann, aber nicht muss. Das kann jeder Betroffene frei so oder anders für sich entscheiden.
Schönen Abend noch.