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Experten-Antwort

Erstattung von Rentenbeiträge

von Reis30.04.2020 | 17:52
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo,ich habe die türkische Staatsangehörigkeit und lese immer wieder und mit Recht frage ich mich warum nur die Beiträge zuruck bezahlt wird und nicht die alle Beiträge(von AG u. AN)die Firma zahlt für mich Geld rein und es dann mein Geld aber wenn es um Auszahlung geht dann sagt das Land nein das Geld bleibt im Topf. Es ist ungerecht und wo ist es so festgelegt worden.Es muss doch möglich sein wenn mann will Beiträge von AN auszuzahlen und Beiträgen von AG in Rente zugehen. mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Unabhängig davon was Sie persönlich für richtig halten ist es im Gesetz (§210 SGB 6) anders geregelt.

Wer sich als türkischer Staatsbürger "seine" Beiträge erstatten lässt, bekommt "seine" Arbeitnehmerbeiträge zurück. Die Arbeitgeberanteile werden nicht erstattet.

Wer das nicht möchte ist nicht gezwungen die Erstattung zu beantragen. Er / sie kann warten bis das Rentenalter erreicht ist und bekommt dann (wie jeder andere auch) die Rente aus allen gezahlten Beiträgen.

Die Erstattung ist eine Möglichkeit die gewählt werden kann, aber nicht muss. Das kann jeder Betroffene frei so oder anders für sich entscheiden.

Schönen Abend noch.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

senf-dazuam 30.04.2020 | 18:14
Hallo! Das können Sie in https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__210.html nachlesen. Wenn Sie auch die Arbeitgeberanteile noch haben wollen, verzichten Sie auf die Erstattung und beantragen später die Rente aus Deutschland.
W°lfgangam 30.04.2020 | 19:10
Hallo Reis, wie kommen Sie darauf, dass das eingezahlte Firmengeld plötzlich IHR Geld ist? Genauso könnten Sie ja auch fragen, ob der Gewinn, den die Firma erwirtschaftet, nicht vollständig an Sie ausgezahlt werden muss, weil Sie mit Ihrer Arbeitsleistung daran beteiligt waren - richtig, dafür haben Sie aber bereits Ihren mtl. Lohn erhalten/Sie wurden bereits am Firmengewinn beteiligt /angemessen und nicht im Sinn der vollen Gewinnausschüttung an Sie (dieses Kapitalistenpack auch ;-)) Das SIE aktuell die Firma mit eigenem Geld am Leben erhalten würden ...hach, daran verschwenden Sie sicher keinen Gedanken *g Genauso auch mit den Rentenbeiträgen, und nicht nur zu diesen, sondern den Beiträgen zu allen 5 SV-Systemen ...bekommen Sie Ihre Arbeitslosenbeiträge etwa wieder, nur weil Sie nicht arbeitslos waren?/habe ich nicht gebraucht = her damit. ...KV/PV/UV-Beitrag genauso - also alles MEIN Geld/noch mal her damit, die Firma hat‘s doch bezahlt: eben, für ALLE anderen in den sozialen System zu deren gemeinsamen Nutzen/Finanzierung, und nicht nur für Sie alleine! SIE selbst haben sich lediglich mit Ihrem EIGENEN Geld (hier) in der DRV beteiligt, mehr kommt daher nicht raus ...mit einem dann nur kurzfristigen 'Geldsegen'/ggf. sofort in Goldlack für den schmalbereiften AMG-Daimler umgewandelt - für Alters müssen Sie dann aber auch andere/regelmäßige Finanzierungsmöglichkeiten finden, um den Schlitten noch vom Hof bewegen zu können. Die Wahl steht Ihnen offen: eigene Rentenbeiträge weg/ausgezahlt = keine Altersrente mehr. Gruß w.
Gegenfrageram 30.04.2020 | 22:00
Schauen Sie doch mal nach, was man in der Türkei mit Beiträgen für die Alterssicherung macht, wenn man nach Deutschland zurückkehrt und keine Rente haben will. Hier der link dazu http://www.sgk.gov.tr/wps/portal/sgk/de/detail/das_turkische Und noch eine Frage: Zahlt ihnen die Privatversicherung auch die vollen Prämien zurück, wenn sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben? Einfach mal überlegen und dann schimpfen.
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