Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

von
Dirk Ambs

Guten Tag,
ich bin DO-Angestellter und damit nicht rentenversicherungspflichtig. 2013 bin ich mit 59 Jahren wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden und beziehe seither Versorgungsbezüge. Vor meiner Festanstellung als DO-Angestellter habe ich 62 Kalendermonate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet. Zusammen mit meiner Wehrdienstzeit ergibt das 78 Monate Anwartschaftszeit. Nach dem Versicherungsverlauf der DRV habe ich einen Anspruch auf Regelaltersrente. Meine Frage ist, ob ich mir bei dieser Konstellation die geleisteten Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen kann. Vielen Dank im Voraus.

von
GroKo

Zitiert von: Dirk Ambs

Guten Tag,
ich bin DO-Angestellter und damit nicht rentenversicherungspflichtig. 2013 bin ich mit 59 Jahren wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden und beziehe seither Versorgungsbezüge. Vor meiner Festanstellung als DO-Angestellter habe ich 62 Kalendermonate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet. Zusammen mit meiner Wehrdienstzeit ergibt das 78 Monate Anwartschaftszeit. Nach dem Versicherungsverlauf der DRV habe ich einen Anspruch auf Regelaltersrente. Meine Frage ist, ob ich mir bei dieser Konstellation die geleisteten Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen kann. Vielen Dank im Voraus.


Nein

von
??????????????

DO-Angestellter ? Bei der Stand Dortmund sind Sie ?

von
Aha

Schon wieder so ein kerngesunder, frühpensionierter Beamter.
Wegen dem habe ich von meinem Brutto am Ende nur noch die Hälfte.
Dafür darf ich krank auch noch bis zum Tod für den mitschuften.

von
W*lfgang

Hallo Dirk Ambs,

die Beitragserstattung ist bei Ihnen ausgeschlossen, da Sie die Mindestversicherungszeit (60 Monate) für die Regelaltersrente erreicht haben (bzw. zur freiwilligen Versicherung (weiterhin) berechtigt sind)

Rein theoretisch könnten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ablegen, dann die eines nicht Abkommenslandes annehmen (zB Thailand), D verlassen dorthin, und dann würden Sie die selbst getragenen Beiträge erstattet bekommen.

Gruß
w.

von
W*lfgang

...Ihre Restlebenszeit neigt sich dem Ende zu. Wollen Sie wirklich die letzten Sekunden in Polemik dahin schwelgen - ohne zu wissen, was DO-Angestellte sind, dafür lieber Ihren Odem in die erkaltenden Tasten hauchen? ...schauens besser, ob Sie noch eine Münze für den Fährmann finden, eh er Sie auch aus dem virtuellen Kahn kippeln lässt ;-)

Gruß
w.
...es ist mir schleierhaft, wie man immer nur auf andere Personengruppen zeigen kann/muss, ohne die Frage als solche zu verstehen !

Experten-Antwort

Es wurde vorher schon völlig korrekt beantwortet, dass die Beitragserstattung bei Ihnen ausgeschlossen ist, da Sie die Mindestversicherungszeit (60 Monate) für die Regelaltersrente erreicht haben.

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