Hallo.
Ich habe bei der Rentenversicherung einen Antrag gestellt auf Erstattung von meinen Rentenversicherungsbeiträgen, da ich Beamter bin. Und Kollegen teilten mir mit, dass ich nun die Möglichkeit habe diese erstatten zu lassen.
In dem antwortschreiben von der Rentenversicherung würde mir mitgeteilt, dass mir keine Beträge erstattet werden.
Hier wird erwähnt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, weil die allgemeine Wartezeit von Jahren mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten erfüllt ist. Nun bin ich verwirrt, da ich dachte, dass wenn ich schon solange gewartet habe, die Beträge ausgezahlt werden.
Habe ich die Möglichkeit diese dennoch erstattet zu bekommen, da ich keine Lust habe, dass diese dann auf meine Pension angerechnet werden, wenn ich diese dann bekomme.
Über so eine Erstattung erfährt man erst wenn einer dies schon gemacht hat, da ich davor noch nie davon gehört habe.
Besteht die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand? Da ich ja nicht wusste, ab wann man dies machen muss oder kann.
Meine Beitragszeiten waren vom 04.09.00 bis 30.09.08. Seit dem 01.10.08 bin ich in das Beamtenverhältnis eingetreten.
Den Antrag habe ich gegen Ende 2016 eingereicht, da ich erst so spät von so einer Möglichkeit erfahren habe.
Danke für evtl. Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian