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Experten-Antwort

Erstattungsanspruch

von Markus05.10.2019 | 15:37
174 Ansichten
4 Antworten

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wie berechnet sich der Erstattungsanspruch gegenüber der Afa? Meine EM-Rente ist höher als das Arbeitslosengeld I. Ich dachte ich bekomme die Differenz zwischen EM-Rente und das niedrigere Arbeitslosengeld I ausbezahlt. Meine EM-Rente beträgt 1985,62 das ALG 1 1672,58 Somit müsse doch der Differenzbetrag zur Auszahlung kommen? Leider gibt es dazu keine Berechnungen beim Rentenbescheid. Wie kann ich vorgehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Markus,

der Erstattungsanspruch kann sich nur auf die Höhe der Rente beziehen, die dem Berechtigten auch tatsächlich zur Verfügung stand. Erstattungsfähig ist somit ausschließlich der Nettorentenbetrag, also die Rente gemindert um den Beitragsanteil des Rentners für die Krankenversicherung und den Beitragsanteil des Rentners für die Pflegeversicherung.

Nähere Fragen hierzu klären Sie bitte mit der zuständigen Sachbearbeitung.

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3 Antworten

!!!am 05.10.2019 | 15:41
Anrufen und fragen. Da hier niemand im Forum das Schreiben zur Bezifferung des Erstattungsanspruchs der AfA an die DRV kennt, wird man Ihnen hier - konkret - auch wenig weiterhelfen können.
Lesenam 05.10.2019 | 15:43
Ab wann wird denn überhaupt die Rente geleistet? Und bis wann wurde ALG1 gezahlt?
DRVam 05.10.2019 | 17:18
Wenn die EM-Rente höher ist als das Arbeitslosengeld wird Ihnen der Unterschiedsbetrag nachgezahlt. Warten Sie den entsprechenden Bescheid ab. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie sich an die den Bescheid erlassende Stelle wenden.
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