Hallo Jenny,
bei Fragen zum Anspruch beziehungsweise zur Höhe des Arbeitslosengeldes wenden Sie sich bitte an die Kollegen der Arbeitsverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Hallo Jenny,
bei Fragen zum Anspruch beziehungsweise zur Höhe des Arbeitslosengeldes wenden Sie sich bitte an die Kollegen der Arbeitsverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Jenny,
wie bereits oben erwähnt, können wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte für die Agentur für Arbeit erteilen.
Die Änderung des ausbezahlten Arbeitslosengeldes könnte gegebenenfalls wie folgt erklärt werden:
Neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind u.a. bestimmte Sozialleistungen als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Zu den anzurechnenden Sozialleistungen zählt u.a. Arbeitslosengeld.
Die Agentur für Arbeit hat Ihr Arbeitslosengeld berechnet und dieses für September und Oktober - vorerst - nur anteilig ausgezahlt. Ihr Rentenversicherungsträger prüft nun, ob sich der Zahlbetrag Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund der Anrechnung des Arbeitslosengeld ändert. Sofern sich der Rentenzahlbetrag reduziert, kann Ihr Rentenversicherungsträger bei der Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch anmelden. Der zu viel gezahlte Rentenbetrag (für September und Oktober) wird dann mit dem einbehaltenen Betrag des Arbeitslosengeldes verrechnet.
Ein evtl. verbleibender Restbetrag des Arbeitslosengeldes wird anschließend an Sie ausgezahlt.
Sollte sich durch den Arbeitslosengeld-Bezug keine Änderung des Rentenzahlbetrages ergeben, informiert Ihr Rentenversicherungsträger hierüber die Agentur für Arbeit. Diese zahlt dann das noch nicht ausgezahlte Arbeitslosengeld vollständig an Sie aus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Es geht aber um eine Leistung der Agentur für Arbeit. Wenn diese Ihnen die Antwort nich liefern kann, muss das dann die nicht zuständige Rentenversicherung machen? Ihre Logik muss man erstmal verstehen können. Warten Sie auf die ähnlich lautende Antwort des Experten am Montag oder glauben Sie eben was Sie wollen. Richtiger wird es dadurch auch nicht. Viel Erfolg!Dies ist ein Rentenforum! Bei Fragen zum Arbeitslosengeld ist die AfA zuständig. Wenn Sie Fragen zur Rente haben, wenden Sie sich doch auch nicht an die AfA.In meinem Fall hängen ALG und EMR zusammen! Und bei der AfA hatte ich bereits nachgefragt, aber da konnte (oder wollte) man mir die Zusammenhänge nicht erklären.
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