Ich beziehe Arbeitslosengeld.
Wegen meines sich verschlechternden Gesundheitszustandes habe ich mich entschlossen, Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
Wenn diese Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt würde, muss ich dann damit rechnen, dass ich an das Arbeitsamt etwas zurückzahlen muss? Falls die Rente niedriger ist als mein für den zurückliegenden Zeitraum zu Unrecht bezogenes Arbeitslosengeld?
19.01.2009, 11:18
von
Piet
19.01.2009, 11:27
von
Hase
Nein. Erstattung erfolgt nur in Höhe der Nettorente.
19.01.2009, 11:43
Experten-Antwort
19.01.2009, 13:15
von
Rosanna
... und wenn Sie eine teilweise EM-Rente erhalten, ist § 96 a SGB VI während des gleichzeitigen Bezuges von ALG I und Rente anzuwenden mit der Folge, dass die Rente in niedrigerer Höhe oder gar nicht zur Auszahlung gelangt.
Auch dann müssen Sie nichts zurückzahlen.