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Erstattungsanspruch halbe Rente

von Piet16.10.2008 | 12:25
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt. Bevor mein Widerspruch bearbeitet wurde, mußte ich mich wegen Auslaufen meines Krankengeldes beim Arbeitsamt melden und beziehe seit Monaten Arbeitslosengeld. Nun wurde mir rückwirkend eine halbe Rente bewilligt, die aber niedriger als mein Arbeitslosengeld ist. Davon kann ich nicht leben. Muß ich nun das zuviel gezahlte Arbeitslosengeld auch noch zurückzalen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

In der Tat ist es so, dass das Arbeitslosengeld auf die Teilrente nach § 96 a SGB VI angerechnet wird und deswegen kein Erstattungsanspruch seitens der Agentur für Arbeit entsteht.

Mit Anerkennung einer teilweisen Erwerbsminderung wären Sie noch in der Lage täglich drei bis unter sechs Stunden zu arbeiten, also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Das begründet auch weiterhin bei entsprechender Meldung Arbeitslosigkeit.

Wohl aber kann die Agentur für Arbeit Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes I entsprechend dem festgestellten Leistungsvermögen nehmen. Es könnte jetzt künftig nur noch ein Teilarbeitslosengeld gezahlt werden.

Die Anrechnung nach § 96 a SGB VI würde entsprechend angepasst.

1 Antworten

Chrisam 16.10.2008 | 12:57
Das Arbeitslosengeld muss nicht zurückgezahlt werden und wird in der gleichen Höhe weitergezahlt. Die Rentenversicherung prüft nun die Hinzuverdienstgrenzen und ggf. wird die Rente nicht voll (also zur Hälfte) ausgezahlt.
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