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Experten-Antwort

Erstattungsanspruch JC bei nachträgl. EM-Rente

von Markus09.05.2014 | 00:22
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Fachleute und Interessierte, ich brauch mal etwas Aufklärung zum aktuellem Stand, bin nämlich etwas verwirrt, weil ich überall unterschiedliche Auskünfte bekomme. Und zwar: Wenn ein Alg2-Bezieher rückwirkend EM-Rente bekommt, darf das Jobcenter dann die geleisteten Zahlungen zurückfordern? Und wenn ja, wieviel darf es zurückfordern? Bitte einmal durchlesen: http://www.rentenbote.de/erstattungsansprueche-bei-nachtraeglich… Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marcus,

den Ausführungen von Saskia kann insoweit zugestimmt werden.

Wird rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen festgestellt, wird im Moment der Erstattungsanspruch, welcher dem JobCenter zu zahlen wäre, bei der gesetzlichen Rentenversicherung einbehalten. Diese Einbehaltung erfolgt bis die anhängigen Gesetzesänderungen abgeschlossen sind. Die Versicherten erhalten dann eine entsprechende Abrechnung.

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11 Antworten

AuchRentnerinam 09.05.2014 | 00:54
"Regelsatz + KdU werden zurückgezahlt." Nee, stimmt nicht. Die Rentenbeträge abzüglich 30% Pauschale werden gefordert. War für mich nachteilig, denn ich bekam nur KDU, keinen Regelsatz, und das JC hat dadurch mehr bekommen als es gezahlt hatte (bei Erstattung wg. Aufhebung eines Verwaltungsakts oder so dürfen nur 44% KDU zurückgefordert werden). Tja.
Maier VII.am 09.05.2014 | 00:31
Ja,das wird mit dem Sozialleistungsträger verrechnet. Regelsatz + KdU werden zurückgezahlt. Ist ja auch logisch dass man für einen Zeitraum nicht 2-fach Leistungen beziehen kann. Sollte etwas übrig bleiben bekommst Du es ausgezahlt,sollte es zu wenig sein,musst Du nichts nachzahlen.
AuchRentnerinam 09.05.2014 | 00:57
Quatsch, vertippt, es sind 30,- € Pauschale. Sorry!
Saskiaam 09.05.2014 | 08:33
Hallo, leider gibt es derzeit eine Gesetzesänderung bzgl. der Ersattungsansprüche von Jobcentern. Beziehen Sie eine Erwerbsminderungsrente weil Sie voll erwerbsgemindert sind aus medizinischen Gründen,teilweise erwerbsgemindert oder voll erwerbsgemindet weil der Arbeitsmarkt verschlossen ist? In Ihrem Bescheid müssten Sie den genauen Wortlaut entnehmen. Wenn Sie teilweise oder voll erwerbsgemindert auf Grund des verschlossenen Arbeitsmarktes sind, dann kann das Jobcenter gegenüber der Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch geltend machen. Die 30,00 EUR Pauschale (Eigenbehalt für den Leistungsbezieher) gibt es tatsächlich. Sollten Sie jedoch voll erwerbsgemindert sein aus medizinschen Gründen, dann ist die Rechtslage, ob die Jobcenter einen Ersattungsanspruch gegenüber der Rentenversicherung haben, noch ungeklärt. Sollte dies der Fall sein, sollten Sie von Ihrer Rentenversicherung hierüber allerdings informiert werden. Eine einbehaltende Nachzahlung wird grds. solange noch einbehalten.
Markusam 09.05.2014 | 09:32
Hallo Saskia! Also bei meiner Freundin, schwerbehindert und seit 2012 rückwirkend in EM-Rente aus medizinischen Gründen, wurde genau wie bei AuchRentnerin die volle Rente abzüglich dieser 30,-€-Pauschale gefordert und von der DRV auch einen Monat nach Erhalten des Bescheids an das JC überwiesen. Meine Freundin bekam das, was übrigblieb, übrigens weniger, als wenn man gerechnet hätte 100% Regelsatz (bekam sie auch nicht, wg. meines Gehalts. Wg. BG waren wir gemeinsam aufstockend im Alg2 und bekamen nur die KDU. Wären also 0,- € gewesen) + 44% KDU. Das sind über 100,- € mehr, die das JC dadurch bekommen hat. Wieso überweist die DRV einfach so, wenn die Rechtslage noch gar nicht geklärt ist?
Markusam 09.05.2014 | 09:56
Hallo liebe Expertin/lieber Experte! Das stimmt so nicht. Meine Freundin bekam im Januar den Rentenbescheid. Da sie die Rente nach Aufforderung des JC gestellt und denen auch die Antragsabgabe sowie den Besscheid mitgeteilt hatte, forderte das JC im Januar Erstattung und bekam sie auch. Meine Freundin bekam einen Monat später die übriggebliebene Nachzahlung. Aber keine Abrechnung. Da wir aus den Zahlen nicht schlau wurden (s.o. Erstattungsregelung 100% Regelsatz + 44% KDU) baten wir um Aufschlüsselung. Erst nach mehrmaliger Aufforderung schickte die DRV ihr eine Kopie des Erstattungsanspruchs des JC, aus der die o.g. Sachverhalte hervorgehen. Also keine offizielle Abrechnung, wohlgemerkt. Und nun?
Markusam 09.05.2014 | 09:35
Entschuldigung, vertippt, sie ist seit 2013 rückwirkend in EM-Rente. Volle Rente und befristet bis 2015.
Markusam 09.05.2014 | 10:00
Allerdings geht aus dem Schreiben nicht hervor, ob das JC die Zahlung tatsächlich erhalten hat... es ist auch kein wirkliches "Schreiben", sondern nur die Übersendung einer Kopie "zur Kenntnisnahme", nichts weiter steht 'drin... anscheinend weil eben die Lage ungeklärt ist.
Saskiaam 09.05.2014 | 10:37
Es kann gut sein, dass Ihre Freundin den Betrag bekommen hat. Wenn die Bezifferung des Erstattungsbetrag des JC vorliegt, wird geprüft, ob für den Versicherten noch ein Betrag übrig bleibt. Sofern dies vorliegt wird dieser bereits an den Versicherten ausgezahlt. Der Erstattungsbetrag den das Jobcenter geltend gemacht hat, wird allerdings noch einbehalten. Je nach dem wie sich das Gesetz entwickelt kann es sein, dass die Versicherten die Nachzahlung erhalten oder das Jobcenter. Im letzten Jahr gab es zudem zwischenzeitlich noch eine Vorabentscheidung indem bereits festgelegt worden ist, dass keine Erstattungsansprüche für die Jobcenter enstehen. In dieser Zeit wurden dann bereits zurückgestellte Vorgänge bearbeitet un die Nachzahlungen an die Versicherten ausgezahlt. Dies ist aber derzeit nicht mehr anzuwenden.
Markusam 09.05.2014 | 11:11
Hallo Saskia! Genau das macht uns Angst. Wenn sich nmämlich herausstellt, dass das JC keinen Erstattungsanspruch gegenüber der DRV hat und diese dann den Betrag an den Versicherten auszahlt, dann wird mit Sicherheit das JC an den Versicherten herantreten und den Betrag fordern. Und der darf sich dann bzgl. der genauen Höhe mit dem JC herumstreiten. Wie gesagt bei uns hat das JC durch Einfordern der Rente abzgl. Pauschbetrag mehr Geld bekommen als es bei Berechnung der genannten Methode bekommen hätte. Auch wird der Betrag (= "Einkommen") dann auf 6 Monate aufgeteilt und das Alg2 oder Sozialgeld, je nachdem was man bezieht, entsprechend gekürzt (- oder ganz gestrichen, wenn der Abzugbetrag höher ist als die Leistung). D.h man hat gar keine Chance, der höheren Zahlung entgegenzutreten; die werden auf dem höheren Betrag beharren und den über die Abzüge einfach einbehalten. Wir sind schon so zermürbt durch die ewigen Probleme mit dem JC dass wir so etwas vermeiden möchten. Vor allem meine Freundin, die ohnehin schon schwer krank ist.
Saskiaam 09.05.2014 | 11:23
Sollte das JC tatsächlich keinen Anspruch haben, dann werden die sehr wahrscheinlich den überzahlten Betrag von den Versicherten zurückfordern. Das ist leider nicht so toll, aber die Vorschriften geben dies leider vor. Man sollte evtl. jetzt versuchen ein paar Rücklagen zu bilden und dann mit dem JC eine Ratenzahlung vereinbaren.
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