Hallo Marcus,
den Ausführungen von Saskia kann insoweit zugestimmt werden.
Wird rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen festgestellt, wird im Moment der Erstattungsanspruch, welcher dem JobCenter zu zahlen wäre, bei der gesetzlichen Rentenversicherung einbehalten. Diese Einbehaltung erfolgt bis die anhängigen Gesetzesänderungen abgeschlossen sind. Die Versicherten erhalten dann eine entsprechende Abrechnung.