Hallo erstmal. Ich hab da eine Frage zum Erstattungsanspruch, denn so ganz blick ich da nicht durch. Mir wurde rückwirkend eine volle Rente bewilligt (Arbeitsmarktrente). Vorher hab ich ALG II bezogen. Mir ist natürlich klar, dass sich das Jobcenter das gezahlte ALG II von der DRV erstatten lässt. Jetzt meine Frage: Meine bwilligte Rente ist niedriger als das bisher bezogene ALG II. Muss ich jetzt mein Sparbuch plündern und dem Jobcenter auch die Differenz zurück zahlen??????
Nein. Sie müssen nichts zurückzahlen.
Das Jobcenter hat lediglich für den Zeitraum des rückwirkend zuerkannten Rentenanspruches einen Rückzahlungsanspruch aus der Rente eben dieses Zeitraumes, nicht aber für die Zeit vorher als Sie noch offiziell erwerbsfähig waren.
Außerdem dürfen dabei nur 44% der in dieser Zeit gezahlten Kosten der Unterkunft zurückgefordert werden (40 SGB II), was von Jobcentern oft übersehen wird.
Falls Ihre Rente zu niedrig für einen Wohngeldanspruch ist und Sie nun aufstockende Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung) beantragen wollen, werden Sie leider möglicherweise doch Ihr Sparbuch plündern und zunächst von diesem Geld leben müssen, da der Vermögensfreibetrag im SGB XII wesentlich niedriger ist als im SGB II (Alg II: 3.850 € bis zu 10.800 €. SGB XII: Befristete Erwerbsminderungsrente: 1600,- €, unbefristete Rente: 2600,- €).
Hi,nach den Tod meiner frau muste ich H4 beantragen bis die Witwerrente und Halbweißenrente der kinder durch ist .bei mir hat die Rentenversichrung mit der Arge abgerechnet und die haben bei mir 100% einbehalten wie lange hab ich widerspruchfrist?
finde ich eine Sauerei von dennen ....
Lg