Hallo Dahlia,
bewilligt ein Rentenversicherungsträger rückwirkend eine Rente wegen Erwerbsminderung, ist die daraus resultierende Nachzahlung einzubehalten und Erstattungsforderungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkasse u. Arbeitsamt) daraus zu befriedigen. Allerdings erfolgt die Befriedigung des Erstattungsanspruchs nur in Höhe der jeweiligen Rente. Eine Differenz zu Lasten anderer Sozialleistungsträger wird nicht von Ihnen zurückgefordert.