Soweit die Krankenkasse bis 10.07.2008 Krankengeld erbracht hat, kann Sie auch nur auf die bis 10.07.2008 zustehende Rente im Rahmen des Erstattungsanspruchs zurückgreifen.
Was den öffentlichen Arbeitgeber betrifft, sollten Sie dort schleunigst nachfragen, wie weit im Rahmen einer Abtretung zugegriffen wird. Meines Wissens enthält der Tarifvertrag hierzu "Kann"-Regelungen, die der Klärung bedürfen. Die entsprechende Abtretungserklärung haben Sie gewissermaßen mit Abschluss des Arbeitsvertrages unterschrieben.
Wenn alle Stellen zeitnah ihre Forderungen geltend machen, haben Sie bald Ihre verbleibende Nachzahlung auf dem Konto. Bitte beachten Sie, dass die erste Rentenzahlung für den Monat Oktober im Laufe des 31.10., bis 24:00 Uhr auf Ihrem Konto eingehen wird. Sie erhalten die monatliche Rente zum Monatsende (Nachschüssig).