Erstattungsansprüche - Beuträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
23.09.2019, 09:55
von
XX
rückwirkenden Gewährung einer EM- Rente mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben, so sind ihr die aus der Rente zu entrichtenden Beiträge zu erstatten. Aber dürfen solche Erstattungsbeträge aus der einbehaltenen Nachzahlung der Nettorente erfüllt werden?
23.09.2019, 11:38
Experten-Antwort
Hallo XX,
würden Sie bitte den Sachverhalt zu Ihrer Anfrage etwas genauer schildern? In welchem Zusammenhang steht Ihre Frage? Wer ist "ihr" (...so sind ihr...)? Vielen Dank.
Freundliche Grüße Ihr Expertenteam
23.09.2019, 12:18
von
XX
die Erstattungsansprüche gegenüber der Arbeitsagentur.
23.09.2019, 14:04
Experten-Antwort
Hallo XX,
wenn Sie als Arbeitslosengeldempfänger rückwirkend Rente erhalten haben, dann wird die Entscheidung über das Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit aufgehoben. Die Agentur hat dann einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rententräger, dadurch sollen Doppelleistungen vermieden werden. Der Erstattungsanspruch umfasst sowohl den Zahlbetrag der Rente (Netto-Rente) als auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Regelung finden Sie in den Vorschriften der Arbeitsförderung, in § 335 Abs. 2 SGB III.