Hallo Siggi,
ja, prinzipiell läuft das Erstattungsverfahren zwischen Rentenversicherungsträger und den erstattungsberechtigten Leistungsträgern (also hier AfA und KK) automatisch. Ihre Krankenkasse sollte also eigentlich auch schon über die zur Erstattung zur Verfügung stehenden Nachzahlungsbeträge informiert sein. Wenn dem nicht so ist, können Sie auch einen entsprechenden Hinweis an Ihren Rentenversicherungsträger geben, damit dieser die zuständige Krankenkasse (ggf. nochmals) zur Bezifferung ihres Erstattungsanspruchs auffordert.