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Experten-Antwort

Erstattungsbetrag

von Siggi18.03.2013 | 13:54
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann mir jemand sagen, wie der Ablauf eines Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkend zuerkannte Emr von statten geht? Arbeitsamt hat schon Erstattungsantrag gestellt und mich davon schriftlich in Kenntnis gesetzt. Krankenkasse meinte die DRV hat noch keinen Rentenbescheid gesendet (Rentenbescheid ist aus Dez.12) Rente ist höher als Alg1 und Krankengeld also bekomme ich nach Verrechnung noch die Differenz. Meine Frage lautet: wird zwischen der DRV/Berlin-Brandenburg und der Krankenkasse es automatisch verrechnet? Oder wie geht dass von statten? Über eine Expertenantwort wäre ich sehr dankbar, war nach §51 Sgb aufgefordert med.Reahaantrag zu stellen, der dann in Emr. umgewandelt wurde.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Siggi,

ja, prinzipiell läuft das Erstattungsverfahren zwischen Rentenversicherungsträger und den erstattungsberechtigten Leistungsträgern (also hier AfA und KK) automatisch. Ihre Krankenkasse sollte also eigentlich auch schon über die zur Erstattung zur Verfügung stehenden Nachzahlungsbeträge informiert sein. Wenn dem nicht so ist, können Sie auch einen entsprechenden Hinweis an Ihren Rentenversicherungsträger geben, damit dieser die zuständige Krankenkasse (ggf. nochmals) zur Bezifferung ihres Erstattungsanspruchs auffordert.

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4 Antworten

Siggiam 18.03.2013 | 13:56
Sorry, meinte Rehaantrag
Kimam 18.03.2013 | 15:12
Ich hatte sofort nach Erhalt des Rentenbescheids alle, die Ansprüche geltend machen konnten, gebeten, das möglichst bald zu machen. Hier funktionierte es. Wenn es daran hängt, gehen Sie eben mit Ihrem Rentenbescheid zum Einscannen bei der nächsten Geschäftsstelle vorbei (und gehen denen ein wenig auf den Wecker - manchmal hilft es).
Sonniam 19.03.2013 | 10:53
Ich habe grad die EMR durch und mir wurde mit geteilt das das Arbeitsamt schon ihre Verrechnung hat. Nun sind noch vom 1.2. bis 1bis zum 23.2.2013 bezahlt..3.12 vom VG der BG auszuzahlen und die wurden aufgefordert hoffe es dauert nicht zulange.Das ALG 1 nach § 145 wurde ab den 2.3.12 bewilligt. EMR rückwirkend ab 1.2.2012 bis zum 31.1.2015 .Die erste Zahlung soll ab den 1.4.2013 erfolgen. Ich müßte demnach doch von der Rv ne Nachzahlung ab den 24.2.2013 bekommen wenn die BG und das Arbeitsamt ihren Erstattungsanspruch erhalten haben.Habe allerdings noch nicht den Bescheid das ich die Zahlung ab den 23.2. erhalte habe da ja kein Einkommen mehr weil das Arbeitsamt sofort Ihre Zahlung eingestellt hat. Meine Krankenkasse hat aber schon länger den Rentenbescheid und hatte mich schon angeschrieben das ich als Rentner versichert bin und muß nur was ausfüllen ob ich noch anderes Einkommen habe. Jetzt warte ich nur auf die Zahlung. Ich würde der Krankenkasse den Rentenbescheid zusenden und auffordern ihren Anspruch geltend zu machen. Bekommst du denn schon was ausgezahlt oder wartet die Rv ab???
Siggiam 19.03.2013 | 15:28
Hallo, vielen Dank für die Antworten, ja meine laufende Rente bekomme ich schon ausgezahlt. Ich werde nun die Krankenkasse nochmals mittels einer schriftlichen Sachstandsanfrage der Bearbeitung des Erstattungsantrages um den Bearbeitungsstand bitten, Sollte dann schriftlich die Antwort sein, dass seitens des Rententrägers noch kein Rentenbescheid gesendet wurde, werde ich dann die Sb der Rentenkasse um eine schriftliche Stellungnahme bitten.
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