Da mit jeder Anmeldung eines Beschäftigten eine Versicherungsnummer zu vergeben ist und diese mit Zusendung des Sozialversicherungsausweises hierüber unterrichtet wird, erfolgt die Ausstellung automatisch. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Anmeldung, hier bei der Minijobzentrale, auch durchführt. Hilfsweise wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle und lassen den Sachverhalt überprüfen. Ggfs. wird dann von dort veranlasst, dass eine Versicherungsnummer vergeben wird.