Hallo Peter,
dem Beitrag von „W*lfgang“ kann ich zustimmen. Soweit Sie in den Ferien kurzfristig beschäftigt waren (2 Monate oder 50 Arbeitstage) bestand - unabhängig von der Höhe des Entgelts - Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit. Hier waren auch keine Pauschalbeiträge vom Arbeitgeber zu zahlen, so dass diese Zeiten auch nicht im Versicherungsverlauf erscheinen. Im Versicherungsverlauf müssten daher lediglich darüber hinaus gehende Beschäftigungszeiten vermerkt sein.