Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erstmals Rente

von Konrad Schießl02.02.2014 | 17:29
2452 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wie bei der Bildzeitung, statt Bild zu schreiben, "die Zeitung mit den vier großen Buchstaben" sind ja auch mehr Wörter. Statt 28,14, vermutlich 28,74 sogar ab 1.7.14 zu nennen, in etwa zu schreiben. Natürlich fehlt immer der Hinweis, minus Ab- züge. Sind es also 28,74 bei drei Geburten, ergibt dies sechs Entgeltpunkte in West, mal zusätzlich 3 EP. a/ 28,74 zusätzlich 86,22 minus 10,25 ( ohne Kinder 10,50%) ver- bleiben Euro 77,38 Zahlbetrag. Scheinbar, nachdem dies zunächst von den Beiträgen bezahlt wird, heißt es Zuschlag, statt KEZ. Unserer früherer Bundespräsident hat eben recht . Die Menschen brauchen mehr "Information und Erklärung" über das was abläuft.. MfG.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo alle Beteiligten,

ich finde informative Beteiligung hier im Forum immer gut.

Da sich hier aber keine "rentenbezogenen" Fragen ergeben, kann ich mich mit erläuternden Kommentierungen als Experte auch gerne mal zurückhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

16 Antworten

Mitbürgeram 02.02.2014 | 18:16
Der "Schiko" ist doch ein ANTWORTER und kein Frager! ;-) :-) ;-)
F Ke.am 02.02.2014 | 18:44
Schiko wird zum Oberlehrer
Oh Mannam 02.02.2014 | 18:00
Und was ist jetzt ihre Frage ????
Geffroyam 02.02.2014 | 19:12
Ja . Er antwortet schon bevor überhaupt jemand was gefragt hat. Aber sein brilliantes Halbwissen ist immer wieder erstaunlich.
Konrad Schießlam 02.02.2014 | 20:36
Sie haben natürlich Recht. Es soll ja auch-ohne Oberlehrer hafte Neigung- ein Hinweis sein- mit welchem Nettobetrag der Einzelne, der mit jedem Cent rechnen muß, rechnen kann. MfG.
Konrad Schießlam 02.02.2014 | 20:42
Entschuldigung, wenn dies so rüber kommt. Da merkt man halt doch, dass ich nur Volks- schüler war, deswegen ist mir auch Münte nicht unsympatisch. MfG.
Konrad Schießlam 02.02.2014 | 20:39
Richtig erkannt, weil es mir persönlich- im Ge- gensatz zu früher-sehr gut geht, meine ich halt, mit diesen Ergänzungen, dienlich zu sein. Bitte deshalb um Verständnis. MfG.
Hale Juliaam 03.02.2014 | 06:57
Es ist erstaunlich ohne Bewertung der Beitrag von einem Konrad mit Volksschule. Ohne weiteres kann hier nicht - es sei denn es werde an einem Montag. Dies bitte ohne Verweis auf Oberlehrer. Dennoch respektabel
Konrad Schießlam 03.02.2014 | 08:28
Sind es also 28,74 bei drei Geburten, ergibt dies sechs Entgeltpunkte in West, mal zusätzlich 3 EP. a/ 28,74 zusätzlich 86,22 minus 10,25 ( ohne Kinder 10,50%) ver- bleiben Euro 77,38 Zahlbetrag.
Sind also bei einer EM-Rentnerin mit drei Kindern 86,22 - 10,8% - 10,25% = 69,02 Zahlbetrag.
Es tut mir leid, aber da muss ich jetzt doch nochmals ausholen. Es geht überhaupt nicht um mich, bin aller- dings ein großer Verfechter der gesetzlichen Rente. Mia hat ja richtig gerechnet mit 69,02 Euro, nur für 5 Geburten war meine Frau zuständig - auch wenn ich ein Gegner des 2.EP bin- freut sich meine Frau für ihre höhere Rente ab Juli 2014. Gott sei Dank bin ich kein EM-Rentner, viel- mehr konnte ich mit 63 Jahren ohne Abzug in Rente gehen. Dies nach 48 Jahren Beitrags Zahlung, davon 2 Jahre Vorruhestand. Für die erworbenen 65.8232 Entgeltpunkte a/ 23,86 Rentenwert waren es am 1.9.96 1570,54 Euro Brutto Rente. Derzeit, bis 30.6.2014 bei ebenfalls 65.8232 EP. x 28,14 Euro 1852,26, sind es-ange- nommen - ab 1.7.2014 28,74 Rentenwert Euro 1891,76 monatliche Brutto Rente. Meine Frau, nie Beiträge abgeführt, er- hält bis 30.6.2014 mit 18.7335 EP.. 527,16 Bruttorente, für 5 Geburten ( 28,14 x 5) Euro 140,70 und für 12.973,50 DM Nach- zahlung Heirats Erstattung 386.46 Rente. Ab 1.7.2014 kommen nochmals 140,70 Brutto hinzu. Habe in den vergangenen ( 1996-31.8.2013) 17 Jahren 348.485,74 Brutto Rente erhalten und dafür in 48 Beitrags- Jahren um gerechnet 69.318 Euro eigene Beiträge gezahlt als Häfteanteil. Diese Angaben kann man als protzig, Oberlehrerhaft oder dozierend be- zeichnen, meist schließen Leser von sich auf Andere, damit kann ich leben. MfG.
MitLeseram 03.02.2014 | 18:40
Derzeit, bis 30.6.2014 bei ebenfalls 65.8232 EP. x 28,14 Euro 1852,26, sind es-ange- nommen - ab 1.7.2014 28,74 Rentenwert Euro 1891,76 monatliche Brutto Rente. Meine Frau, nie Beiträge abgeführt, er- hält bis 30.6.2014 mit 18.7335 EP.. 527,16 Bruttorente, für 5 Geburten ( 28,14 x 5) Euro 140,70 und für 12.973,50 DM Nach- zahlung Heirats Erstattung 386.46 Rente. --------------------------------------------------------- Was ist Heirats-Erstattung ????? Bin ja froh wenn ich jemanden mit meinen EP übertreffe. Bin sehr Stolz darauf. MfG
Konrad Schießlam 03.02.2014 | 20:43
Sehr schön für Sie, schon wieder nicht ge- fragt, aber trotzdem auch diesmal wieder gesagt: Zum 31.12. 2013 höchstmögliche Punkte, Verdienst immer bis zur BG., für das 2013 sind dies für 50, 45, 40 Jahre Entgeltpunkte und Euro. 40 Jahre 74.7625 EP. Euro 2088,20 Rente 45 Jahre 82.6827 EP. Euro 2326,69 Rente 50 Jahre 90.7938 EP. Euro 2554,94 Rente. Bei der Knappschaft sind es um 1/3 mehr. Zum Netto gehen noch jeweils 8,20%, 2,05% Kranken/Pflegeversicherung weg. Heiratserstattung: Meine Frau hatte sich 1957 bei Ehebeginn die eigene Beiträge von 800 DM. auszahlen lassen zum Kauf eines Schlafzimmers- dies brauchten wir ja für die fünf Geburten-, und hat von der Möglichkeit der höchstmöglichen Nachzahlung, DM.12823,50 an die LfA , durch Aufnahme eines Dispo Kredites-, überwiesen. MfG.
W*lfgangam 03.02.2014 | 20:36
Hallo MitLeser, die Heiratserstattung war ein 'Geschenk' an bis 1967 geheiratete Frauen, Ihnen die Pflichtbeiträge bis dahin wegen Heirat zu erstatten. Es gab gute Grüne dafür - Heim, Herd, Kinder ...die fangen eh aufgrund der Familie keine Arbeit mehr an, haben (damals geltend) keine 15 Jahre für einen Altersrentenanspruch zusammen, sind klamm die erforderlichen 15 Jahre zusammen zu kleben - also gabs als kleine Aufbauhilfe von der DRV (und das Frau nicht in den Keller an den Waschtrog zum Wäschestampfen ran musste) ein paar 1ooo ordentliche Mark aus dem Rentenkonto, Beitragszeiten wurden gelöscht. Schon kurz danach, wurde die 'Wiedereinzahlung' ermöglicht und interessant besonders ab 1992, sie wurde bis 1994 für alle geöffnet (alle Frauen durften einzahlen, ohne je wieder in der DRV aktiv geworden zu sein), die Zahlung von freiwilligen Höchst-Beiträgen mit Renditen von 40 - 55 % konnte sich in zwischen sehr rentable sehen lassen. Es galt nicht das Prinzip des Beitragswerts zum Zeitpunkt der Einzahlung, sondern das des Wertes des Nachzahlungsjahres. Banken wurden geplündert, die Verwandtschaft erleichtert, ja sogar Sozialämter zeigten sich spendabel. Ach, war das ne schöne Zeit, wo die DRV noch so richtig die gute D-Mark unters Volk gestreut hat (zwangsweise, war politischer Wille). Vielleicht verlinkt die Red. das grüne Merkblatt zur 'Heiratserstattung' von damals nach dem RRG '92 mal hier für Interessierte *g Gruß w.
MitLeseram 03.02.2014 | 22:13
Danke Ihre Antwort war sehr ausführlich. Meine Frau ist JG 51 u.wir haben 1969 geheiratet. In dieser Zeit gab es sicher diese Geschenke von der DRV nicht mehr. Im Hinterkopf habe ich aber durch Ihre ausführliche Auskunft noch Erinnerungen. Wenigstens bin ich froh das ich letztes Jahr doch nicht forzeitig mit SB einen Rentenantrag gestellt habe,auf die derzeitige Gesetzeslage bezogen........ Nochmals vielen Dank von einem aufmerksmen Leser Ihrer Beiträge MfG
W*lfgangam 03.02.2014 | 23:04
Hallo MitLeser, gern geschehen. Die Beitragserstattung (damit verbundene Nachzahlungsmöglichkeit) dieser Art war nach 1967 vorbei. Aber ich hoffe doch, dass Ihre 1951 geborene Frau nicht von einer möglichen AR für Frauen - nur wegen des Abschlags - davon abgehalten wird (sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen bereits vorliegen) weil Vatti meint, Muddi muss den Abschlag nicht haben ...was da an Geld/Rente verschenkt wird, nur weil treusorgende Ehemänner 'meinen', wir warten bis 65+x ...und fallen dann doch bei Berechnung des frühestmöglichen Rentenbeginns/Rentabilität aus allen Wolken. Erlebe ich leider immer wieder, AR für Frauen möglich, auch AR für lang versicherte Frauen (35 Versicherungsjahre - ach, die Kindererziehung bis 10 zählt auch dazu?!), ggf. noch ein paar wenige freiwillige Beiträge eingezahlt. Aber Sie sind diesbezüglich durch Mitlesen hier sicher bestens informiert. Gruß w.
MitLeseram 04.02.2014 | 15:39
Meine Frau muss leider noch warten bis zur Auszahlung einer Rente . Kein SB ... wenig Beitragszeit.... Kindererziehung.....fast immer Hausfrau und meine Finanzministerin......Rente unter 300 € Beruflich habe ich mich verwirklichen können und EP gesammelt. MfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026