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Zur Experten-Antwort springenHallo markky,
„Valzuun“ hat Ihre Frage aus meiner Sicht bereits zutreffend beantwortet.
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Hier scheint es durchaus eine Entscheidung der DRV gegeben zu haben die jedoch nicht per Widerspruch angegriffen werden kann. So wie es nach Ihrem Bericht klingt, handelte es sich um ein Verfahren nach 44a SGB II. Das JC hatte Ihre volle EM festgestellt, dagegen hat die DRV Widerspruch eingelegt und wurde dann durch das JC zu einem Gutachten aufgefordert, dem Sie durch Ihre Begutachtung nachgekommen ist. Gegen die Entscheidung der DRV im Rahmen des 44a kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Das JC ist an sie gebunden. Sie können jetzt dennoch einen Antrag auf EM Rente stellen. Vorher sollten Sie sich vom ärztlichen Dienst die gutachterliche Stellungnahme zuschicken lassen und das mit Ihren Ärzten besprechen. Also das heißt,alles,was von der Sozialmedizinischen Stellungnahme im Dezember 2018 festgelegt wurde,ist jetzt ungültig?Im Prinzip, ja. Es klingt immer einfach, wenn diverse Ärzte Erwerbsminderung bescheinigen. Leider ist dieses aber nur durch die DRV feststellbar. Daher auch die Begutachtung durch selbige, hier im Auftrag einer anderen Behörde. Wie schon erwähnt, können Sie selbiges auch von sich aus anstoßen, indem Sie direkt einen Antrag auf EMR bei der DRV stellen. Dann hätten Sie im Falle einer Ablehnung die Optionen Widerspruch /Klage. Allerdings bearbeitet die DRV den Antrag nicht weiter, wenn die versicherungstechnisch en Voraussetzungen nicht gegeben sind( 3 Jahre Pflichtbeiträge oder gleichwertiges in den letzten fünf Jahren).
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