Hallo Nicki,
grundsätzlich hat das Kindergeld keinen Einfluss auf die EM-Rente.
Anstelle der bisherigen Ertragsanteile werden jetzt Rentenfreibeträge für die Steuer festgestellt.
Bei Rentnern, deren Rente bereits vor dem 01.01.2005 begonnen hat, wird ein Rentenfreibetrag für die Steuer i.H.v. 50 % festgestellt. Bei jedem späteren Rentenbeginn verringert sich der Rentenfreibetrag bis 2020 pro Jahr um 2 %. D.h. bei einem Rentenbeginn beispielsweise im Jahr 2008 ergibt sich ein Rentenfreibetrag von 44 %.
Der restliche Rentenbetrag unterliegt der Steuerpflicht.