Ertragsanteil bei voller EM-Rente

von
Niki

Ich habe eine frage zum Ertragsanteil von der EM-Rente!
Ich beziehe seit ende 2004 die volle EM-Rente jetzt möchte ich gerne wissen was da der Ertragsanteil ist?

von
Schiko..

Für die gesetzliche rente galt
die ertragsanteilberechn ung
letzmals im jahre 2004.
Mit 65 renteneintritt 27%,
mit 64 28%, 63 29% usw.

Nunmehr ab 2005-auch für
bestandsrentner 50 % lebens-
lang festgeschriebener frei-
betrag der bruttorente ,bei
ihnen aus der betragshöhe
des jahres 2005.

Weiterhin für privat-und zu-
satzrenten-sogar wermäßigt-
die ertragsanteil besteuerung.

MfG.

Experten-Antwort

Seit 01.01.2005 werden die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten nachgelagert besteuert.

Wie viel von der Rente besteuert werden muss, richtet sich danach, in welchem Jahr die Rente begonnen hat. Nachdem Sie am 31.12.2004 bereits Rentner waren, beträgt Ihr Freibetrag 50 Prozent der Jahresbruttorente 2005. Er ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert.

Auch Rentner können ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie andere Vorsorgebeiträge - zum Beispiel Haftpflicht- oder Unfallversicherung - steuerlich geltend machen. Für sie gelten dieselben Höchstbeiträge wie für Arbeitnehmer, also 1500,-Euro pro Jahr. Rentner bekommen zwar nicht von einem Arbeitgeber, dafür aber in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenversicherung.

Steuerpflichtig ist jeweils die gesamte Jahresbruttorente abzüglich des persönlichen "Rentenfreibetrags". Ihre tatsächliche Steuerbelastung ist von vielen Faktoren abhängig: unter anderem vom Familienstand, von der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge oder von etwaigen außergewöhnlichen Belastungen - zum Beispiel wenn sie schwerbehindert sind. Aussagen zur individuellen Steuerbelastung können wir Ihnen leider nicht geben.

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