Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Ertragsanteil bei voller EM-Rente

von Niki17.11.2007 | 12:45
1130 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe eine frage zum Ertragsanteil von der EM-Rente! Ich beziehe seit ende 2004 die volle EM-Rente jetzt möchte ich gerne wissen was da der Ertragsanteil ist?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Seit 01.01.2005 werden die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten nachgelagert besteuert.

Wie viel von der Rente besteuert werden muss, richtet sich danach, in welchem Jahr die Rente begonnen hat. Nachdem Sie am 31.12.2004 bereits Rentner waren, beträgt Ihr Freibetrag 50 Prozent der Jahresbruttorente 2005. Er ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert.

Auch Rentner können ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie andere Vorsorgebeiträge - zum Beispiel Haftpflicht- oder Unfallversicherung - steuerlich geltend machen. Für sie gelten dieselben Höchstbeiträge wie für Arbeitnehmer, also 1500,-Euro pro Jahr. Rentner bekommen zwar nicht von einem Arbeitgeber, dafür aber in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenversicherung.

Steuerpflichtig ist jeweils die gesamte Jahresbruttorente abzüglich des persönlichen "Rentenfreibetrags". Ihre tatsächliche Steuerbelastung ist von vielen Faktoren abhängig: unter anderem vom Familienstand, von der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge oder von etwaigen außergewöhnlichen Belastungen - zum Beispiel wenn sie schwerbehindert sind. Aussagen zur individuellen Steuerbelastung können wir Ihnen leider nicht geben.

1 Antworten

Schiko..am 17.11.2007 | 13:17
Für die gesetzliche rente galt die ertragsanteilberechn ung letzmals im jahre 2004. Mit 65 renteneintritt 27%, mit 64 28%, 63 29% usw. Nunmehr ab 2005-auch für bestandsrentner 50 % lebens- lang festgeschriebener frei- betrag der bruttorente ,bei ihnen aus der betragshöhe des jahres 2005. Weiterhin für privat-und zu- satzrenten-sogar wermäßigt- die ertragsanteil besteuerung. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026