Musste heute am Stammtisch bei folgender frage passen.
Ein 64 jähriger der nächstes Jahr mit 65 in rente geht, zahlt
noch 2008 in eine private Rentenversicherung 200000 euro
ein um 2009 hiervon eine sofortrente monatlich zu beanspruchen.
Bei der gesetzlichen gilt ja dann 58% versteuerungsanteil aus der bruttorente, normalerweise für die privatrente den sogar vermin-
derten ertragsanteil von 18%.
Bin der Meinung, in diesem falle auch 58 % für diese sofortrente.
Liege ich hier wieder mal falsch und es gelten nur 18%. ?
Will aber gerne auf die Auskunft" Falsches Forum" verzichten.
Mit freundlichen Grüßen.