Hallo Sivia E. ,
kurz vor dem Auslaufen der Zeitrente erfolgt durch den Rentenversicherungsträger eine Mitteilung mit dem Hinweis sich rechtzeitig beim Arbeitsamt erneut zu melden.
Ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche haben, entscheidet dann die Agentur für Arbeit oder die ARGE in eigener Zuständigkeit.
Den umfangreichen Ausführungen von Jena können wir uns somit anschließen.