Hallo sarah,
Marko hat Ihre Fragen im Wesentlichen beantwortet. Richtig ist, dass Renten immer nur auf Antrag gezahlt werden, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Wenn jemand schon voll erwerbsgemindert geworden ist, bevor er 5 Jahre mit Beitragszeiten erworben hatte, besteht der Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn 20 Jahre Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung bei ununterbrochener Erwerbsminderung zurückgelegt wurden. Dazu zählen auf jeden Fall die 18 Jahre in der Werkstatt für behinderte Menschen. Möglicherweise hat Ihr Sohn vor der Werkstatttätigkeit bereits andere Beitragzeiten zurückgelegt, die bei den 20 Jahren berücksichtigt werden könnten (zum Beispiel Beiträge während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder Bezug von Arbeitslosengeld).
Daher sollten Sie sich bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger nach dem Rentenanspruch erkundigen. Sie können auch bereits einen Rentenantrag stellen. Sollten die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sein, erhalten Sie dann einen entsprechenden Bescheid. Diesem können Sie dann die genaue Anzahl der Monate entnehmen, die möglicherweise für die 20 Jahre noch fehlen.