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Experten-Antwort

Erwebsminderungsrente nach 20 Jahren sinnvoll?

von sarah22.09.2016 | 11:57
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3 Antworten

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Hallo mein Sohn ist 45 Jahre alt ,Er hat eine Behinderung von 90 Grad. Seit 18 Jahren arbeitet er bei Lebebnshilfe Werkstatt für Behinderte. Meine Frage: 1. Ist es sinnvoll jetzt schon eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen und zu bekommen? oDER ist es sinnvoller die 2 Jahre noch abzuwarten und dann zu beantragen? (dann hat er seine 20 Jahre voll) 2. Kann er dann aber weiterhin dort wie bisher volle Zeit arbeiten ? Oder muss er zu Hause bleiben, wenn er Rente bezieht. 3. Müssen wir uns selber drum kümmern wenn die 20 Jahre voll ist die Erwerbsminderungsrente zu beantragen? Wird man da nicht angeschrieben? Für paar Tipps wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüsse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sarah,

Marko hat Ihre Fragen im Wesentlichen beantwortet. Richtig ist, dass Renten immer nur auf Antrag gezahlt werden, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Wenn jemand schon voll erwerbsgemindert geworden ist, bevor er 5 Jahre mit Beitragszeiten erworben hatte, besteht der Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn 20 Jahre Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung bei ununterbrochener Erwerbsminderung zurückgelegt wurden. Dazu zählen auf jeden Fall die 18 Jahre in der Werkstatt für behinderte Menschen. Möglicherweise hat Ihr Sohn vor der Werkstatttätigkeit bereits andere Beitragzeiten zurückgelegt, die bei den 20 Jahren berücksichtigt werden könnten (zum Beispiel Beiträge während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder Bezug von Arbeitslosengeld).

Daher sollten Sie sich bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger nach dem Rentenanspruch erkundigen. Sie können auch bereits einen Rentenantrag stellen. Sollten die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sein, erhalten Sie dann einen entsprechenden Bescheid. Diesem können Sie dann die genaue Anzahl der Monate entnehmen, die möglicherweise für die 20 Jahre noch fehlen.

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2 Antworten

Markoam 22.09.2016 | 12:18
Die Frage sollte nicht lauten ob es 'sinnvoller' ist, sondern ob es möglich wäre. Erwerbsminderungsrente bekommt nur derjenige, der die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat. Die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen sind bei Erwerbsminderungsrente erfüllt, wenn in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall mindestens 3 Jahre an Pflichtbeiträgen entrichtet wurden. Leistungfall ist der Tag, ab dem Erwerbsminderung besteht. Wenn Ihr Sohn seit Geburt oder vor Ausübung seiner ersten Tätigkeit bereits so sehr in seiner erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, hätte er danach die wartezeitrechtlchen Voraussetzungen nicht erfüllt. 18 Jahre hin oder her. Für diese Menschen, die solch einen Schicksalschlag erlitten haben, wurde aber die Möglichkeit geschaffen, nach 20 Jahren an Beitragszeiten eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, sodass Sie ab dem Monat nach dem 20 Jahr der Beitragszahlung beginnen würde. --> Voraussetzng ist aber auch, dass ein Antrag gestellt wird. Ja, das kann er (aus Sicht der Rentenversicherung), weil die Arbeit und das daraus erzielte Einkommen für den Bezug bzw. dessen Höhe der Erwerbsminderungsrente unschädlich ist. Die Rentenversicherung sendet regelmäßig Rentenauskünfte und Renteninformationen. Daraus sind auch entsprechende Hinweise zu entnehmen. Vielmehr bieten Auskunfts- und Beratungsstellen entsprechende Hilfen an und sind auch bei der Antragsstellung behilflich.
=//=am 22.09.2016 | 17:16
Wenn in 2 Jahren die 20-jährige Wartezeit erfüllt ist, sollten Sie 3 Monate vorher einen formellen Rentenantrag stellen.
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