bekommt eine Rente wg. Erwerbsminderung von der LAK seit 2010. Bis zu diesem Zeitpunkt hat er dort Beiträge geleistet. Nun die Frage, kann er auch von der DRV eine Erwerbsminderungsrente erhalten? Es wurde ihm mitgeteilt er hätte dort eine Vorversicherungszeit nicht erfüllt? Das letzte mal hat er bei der DRV 1998 Beiträge einbezahlt. Tauschen sich beide Rentenversicherungen nicht aus?
Vielen Dank!
07.11.2019, 21:29
von
Klugpuper
Wir reden hier über zwei unterschiedliche Versorgungssysteme und wenn schon ein ablehnender Bescheid vorliegt, dann wird das wahrscheinlich seine Richtigkeit haben. Ansonsten kann man gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen.
07.11.2019, 21:34
von
W°lfgang
Hallo Maria,
die 'Vorversicherungszeit' (36 Monate Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung) muss in der DRV erfüllt sein. Die LAK-Beiträge zählen da nicht dazu.
Insofern ist die Ablehnung der EM-Rente seitens der DRV schon richtig, wenn bis zum vermeintlichen Leistungsfall der EM (2010?) nicht die erforderlichen DRV-Pflichtbeiträge vorgelegen haben.
Gruß w.
08.11.2019, 08:51
Experten-Antwort
Hallo Maria,
ich schließe mich W°lfgang an. Die erforderlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung - insbesondere drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung - können grundsätzlich nur durch Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung erfüllt werden.
Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung