zu Ihrer Ausgangsfrage:
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer EM-Rente sind erfüllt, wenn sie
a.) vor Eintritt der Erwerbsminderung eine Wartezeit von 60 Kalendermonaten zurückgelegt haben und
b.) in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten haben.
Bei b.) verlängert sich der Zeitraum von 5 Jahren noch um Zeiten, die nicht mit Pflichtbeiträgen belegt sind, so z. B. um Anrechnungszeiten wegen Krankheit.
Dann gibt es noch die Möglichkeit der vorzeitigen Wartezeiterfüllung. Diese ist erfüllt, wenn Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind und in den letzten 2 Jahren vorher mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge haben.
Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung dürften Sie bisher eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen vorzeitiger Wartezeiterfüllung erhalten haben
Wie von Transaminase bereits angesprochen, gilt dies jedoch nur bei einer vollen Erwerbsminderung.
Bei einer teilweisen EM wäre wiederum Voraussetzung u. a. eine Wartezeit von 60 Monaten, die Sie wahrscheinlich nicht erfüllen.
Eine konkrete Auskunft in Ihrer Angelegenheit kann Ihnen jedoch nur der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger geben.