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Erwebsmindungsrente und Mindesrente

von biketom14.10.2019 | 18:35
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bekomme seit einigen Jahren eine Erwebsminderungsrente. Zählen die Zeiten des Bezuges der EM Rente zu den von Der Politik 35 Jahren Anrechnungszeiten für den Bezug der Mindesrente mit

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Lieber biketom,

wie es die vorherigen User geschrieben haben: Noch stochern wir alle im Nebel. Wir müssen den Thread schließen, da sich aus Erfahrung an solchen Fragen gerne politische Diskussionen entladen (die wir hier nicht wollen).

Wir bitten um Verständnis und Geduld.

Ihr Admin

6 Antworten

MDRTam 14.10.2019 | 18:40
Welche Mindestrente denn?
Grobiam 14.10.2019 | 18:52
Eine Mindestrente ist nicht existent. Der Bezug einer EM-Rente zählt als Wartezeit. Sofern Sie diese bis ins entsprechende Alter beziehen, wird diese in dann in eine Altersrente oder Rente für Schwerbehinderte zum entsprechenden Zeitpunkt umgewandelt. Die Rentenhöhe bleibt dabei-bis auf Ausnahmen-bestehen, es ändert sich nur die Rentenart. Das was Sie meinen, geistert bisher lediglich in der Politik herum.
W°lfgangam 14.10.2019 | 18:52
Hallo biketom, das werden wir alle dann wissen, wenn es zunächst einen tragfähigen Gesetzentwurf der aktuellen Koalitionsparteien UND anschließend ein 'richtiges' Gesetz dazu gibt. Bis dahin ist alles pure Spekulation, wie es schon in den 2 bisherigen Anläufen davor für ähnliche 'Absichtserklärungen' gewesen ist – und, keine Experte hier wird sich ernsthaft damit auseinandersetzen wollen /was wäre/könnte /wenn ...nehmen Sie überbrückend die Spekulatius aus dem Aldi, die haben Struktur, sind noch frisch und bissfest ;-) Gruß w.
biketomam 14.10.2019 | 19:27
Vielen Dank für die Antworten. Ja das ist mir schon bekannt das die Mindesrente (noch) nicht existent ist. Zu Zeit beziehe ich die EM Rente und ergänzendes Alg 2. Da ich schwer krank bin werde ich die EM Rente bis zum regulären Renteneintritt beziehen müssen. Für mich ist es demütigend auch noch bei Altersrente Alg2 beantragen zu müssen weil die EM Rente nicht reicht. Deswegen meine Frage , falls die Mindesrente beschlossen wird. wird die EM Rente mit zur Anrechnungszeit gezählt ( die diskutierten 35 Jahre), wenn ja dann würde ich Anspruch auf die Mindest Rente bekommen wenn nicht ..... Wird denn die EM Rente mitgezählt zu den Versicherungsjahren oder nicht?????
Schorscham 14.10.2019 | 19:17
Bisher ist noch nicht einmal eine Einigung bzgl. des Streitpunktes "Bedürftigkeitsprüfung" in Sicht. Verfassungsrechtliche Fragen stehen auch noch im Raum. Deshalb wird es nach meiner Einschätzung statt einer "Respektsrente" (auch für Leute, die 35 Jahre lang nur Teilzeit gearbeitet haben) lediglich ergänzende Sozialhilfe unter etwas leichteren Bedingungen geben. Alles andere wäre ungerecht den Beitragszahlern ohne "Grundrenten-Anspruch" gegenüber. Aber vor 2021 soll das Gesetz ja ohnehin nicht greifen. ("Zufälligerweise" wird im selben Jahr ein neuer Bundestag gewählt...) MfG
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