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Experten-Antwort

Erwebsunfähig

von Simon25.10.2014 | 02:48
1284 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin im jahre 2009 erwerbsunfähig geschrieben worden, das ohne meine einwilligung komischerweise habe ich mein gutachten im diesen sommer zum ersten mal gesehen. das geile dabei ist es ist nie ein gutachten durch einen Gutachter gemacht worden ich selber habe das teil nie unterschrieben. um diesem schreiben handelt es sich nur um einen medizinischen befund, da ich ja als erwerbsunfähiger das recht auf eine reha habe bin ich auf eine ausbildungsstäte gewesen die mich getestet haben und die haben mir das schriflich gegeben das ich ausbildungfähig bin. ich bin mitlerweile 26 jahre alt bin mit 18 Jahren nach meiner abgebrochenen ausbildung aufn bau am arbeiten gewesen natürlich habe ich meine steuern auch bezalt. ich würde ganz gerne ein paar tips noch bekommen. mitlerweile habe ich auch rechtsmittel gegen einleiten lassen, das gutachten ist vor gericht hat jemand eine ahnung wie ich aus der ganzen siturtion wider raus komme. sprich ich hatte auch die ganze zeit die möglichkeit gehabt bei der firma zu arbeiten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.10.2014 | 16:28

Über Ihren konkreten Fall können wir hier im Forum keine Aussage treffen.

Grundsätzlich wird im Rahmen eines Rehabilitationsverfahrens über den Rentenversicherungsträger geprüft, ob eine Erwerbsminderung vorliegt und falls diese vorliegt, ob diese Erwerbsminderung durch eine Rehabilitationsmaßnahme wieder gebessert werden kann.

Falls der Rentenversicherungsträger zu dem Ergebnis kommt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt und diese durch eine Rehabilitationsmaßnahme nicht mehr gebessert werden kann, so bietet er dem Versicherten an, dass der Antrag auf Rehabilitation in einen Rentenantrag umgedeutet wird. Der Versicherte hat dann grundsätzlich die Wahlmöglichkeit, ob er die Erwerbsminderungsrente beziehen will oder nicht.

Sollte allerdings der Versicherte durch die Agentur für Arbeit oder durch die gesetzliche Krankenkasse zur Beantragung dieser Rehabilitationsmaßnahme aufgefordert worden sein, so besteht diese Wahlmöglichkeit nicht mehr, d.h. er muss dann, ggf. auch entgegen seinem Willen die vom Rentenversicherungsträger angebotene Erwerbsminderungsrente beantragen. Eine Weigerung einen Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen wird dann in aller Regel von der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse als fehlende Mitwirkung ausgelegt und somit zum Wegfall des Kranken- bzw. Arbeitslosengeldes führen.

4 Antworten

...²am 25.10.2014 | 09:36
Orthografie, Ausdruck, Grammatik... Was ist denn hier die eigentliche Frage? Kann mir das jemand erklären?
KSCam 25.10.2014 | 09:32
Wenn alles vor Gericht ist, wird (irgendwann) der Richter entscheiden. Ob Sie also arbeiten können, oder ob Sie von der DRV (oder sonstwem) eine Ausbildung bezahlt bekommen, weiß insofern kein Forenteilnehmer. Wenn Sie glauben arbeiten zu können, steht es Ihnen jederzeit frei eine Arbeit zu suchen und der DRV mitzuteilen, dass Sie neben Ihrer Rente wieder arbeiten. Einen Ausbildungsplatz zu suchen ist ebensowenig verboten - ohne staatl. Förderung erhalten Sie vom Ausbildungsbetrieb den Lehrlingslohn. Dass die Rente weg ist, wenn Sie arbeiten können, ist Ihnen sicher auch bewusst?
GroKoam 25.10.2014 | 11:22
Geh arbeiten und alle Deine Fragen sind überflüssig.
Platzverweisam 25.10.2014 | 19:17
Hier im Forum kennt niemand die Situation. Daher kann man auch keinen Rat geben. Sie haben doch sicherlich einen Bevollmächtigten, mit dem Sie Ihre Fragen besprechen können.
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