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Experten-Antwort

Erwebsunfähigkeitsrente nach 9 Jahren abgelehnt

von Sascha03.02.2019 | 09:27
106 Ansichten
7 Antworten

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Hallo zusammen,meine Rente ist nach 9 Jahren abgelehnt worden,mit der begründung das ich wieder mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann.Dies bedeutet ja das ich ohne irgendwelche Einschränkung in jedem Beruf Arbeiten kann.Ich bin bis jetzt insgesamt 14 mal Operiert worden,wobei mir auch im LWS bereich die Bandscheiben entnommen und die LWS versteift wurden.Wenn ich jetzt Wiederspruch einlege habe ich da überhaubt eine Chance das es klappt,und wie läuft das dann alles ab.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.02.2019 | 11:34

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch bei Ihrem Rentenversicherungsträger erheben. Es ist sicher hilfreich, wenn Sie Ihrem Widerspruch aktuelle medizinische Unterlagen beifügen. Wie die Chancen auf Erfolg Ihres Widerspruchs stehen, kann von hier nicht beurteilt werden.

6 Antworten

Schadeam 03.02.2019 | 10:30
Das heißt dass es Tätigkeiten gibt die Sie ganztags ausüben können. Es heißt nicht dass Sie jede Tätigkeit ausüben können. Mit Wirbelsäulenproblemen können Sie Wahrscheinlich keine körperlich schweren Arbeiten mehr machen (Bau, Möbelpacker, ....) aber vielleicht nahezu jeden Bürojob.
Saschaam 03.02.2019 | 10:16
Altersrente ist noch ziemlich sehr Früh da ich erst 42 bin,die Zahlung ist schon zum 01.10.18 eingestellt worden und habe den Bescheid erst jetzt bekommen da der Antrag diesmal sehr lange dauerte.Das Jobcenter fällt weg da wir mit dem Einkommen die Regelgrenze überschreiten.Werde Morgen zum Arbeitsamt fahren und mal schauen was die sagen,und mir dann auch gleich einen termin beim VDK holen. MfG Sascha
Modi1969am 03.02.2019 | 09:58
Hallo Sascha, der ärztl. Dienst der RV sieht wieder ein volles Leistungsvermögen. Sie haben die Möglichkeit, diese Einschätzung im Widerspruchsverfahren (und danach ggf. über Klage etc.) überprüfen zu lassen. Sinnvoll wäre Anforderung der Med. Unterlagen im Wege der Akteneinsicht, damit Sie/Ihr Arzt die Entscheidung auf Stichhaltigkeit prüfen können. Den Widerspruch kann für Sie Ihr Anwalt/ VdK/ SoVD durchführen. Letztendlich steht und fällt das Verfahren mit der medizinischen Einschätzung. Sie sollten sich auf jeden Fall bei AfA bzw. JC vorstellen, damit Sie nach Wegfall der Rente abgesichert sind. Könnte ggf. schon eine Altersrente bezogen werden?
Centrumam 03.02.2019 | 12:39
Wie geht denn sowas? Sie werden mit einem bestimmten Krankheitsbild EM eingestuft und mit selbigen auf einmal nicht mehr? Und nicht nach kurzer Zeit sondern nach 9 Jahren... Wunderheilung? Sehr suspekt! War die Rentenkasse nur 9 Jahre doof, oder falsch, oder irrig? Oder ist es die Entscheidung dauerhaft oder gar nicht mehr? Na das will aber gut begründet sein!
Danielaam 03.02.2019 | 16:46
Vermutlich fehlt es der DRV an aktuell, aussagekräftigen Arztberichten. Das solltest du im Widerspruch unbedingt dokumentarisch mit dabei legen
Silviaam 03.02.2019 | 17:55
Zitat von Centrum anzeigen
Eine Überlegung: Es könnte sich ggf. zuvor um eine volle EMR aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes gehandelt und sich nun, nach Prüfung des aktuellen Gesundheitszustands sowie die Überprüfung der örtlichen Arbeitsmarktsituation, eine Änderung am vorherigen Sachverhalt/Leistungsfall ergeben haben. Ihnen bleibt es, den Rechtsweg per Widerspruch (nehmen Sie dazu vor dem Verfassen des Begründungsschreibens Ihr Recht auf Akteneinsicht wahr) und u.U. (bei Ablehnung desselbigen) den anschließenden Klageweg zu bestreiten. Wenn Sie Ihre Krankenakte auch in den Jahren des EMR-Bezugs weiterhin vervollständigt und somit nachweisend vorliegen haben, sollten Sie beweisbringende Dokumente, zu Ihrem oben geschildertem schlechtem/eingeschränktem Gesundheitszustand, haben. Viel Erfolg wünscht Silvia
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