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Erwebsunfähigkeitsrente

von gelisbi20.10.2009 | 23:15
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8 Antworten

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ich bin seit 16.10.2009 AU,bin am 30.06.1946 geboren.Ich soll laut MDK die Erwerbsminderungsrente beantragen,da ich erwerbsgemindert bin und nicht mehr arbeiten kann. Mit wieviel Abschlägen gehe ich in diese Rente.Eine Reha käme für mich nicht in Frage.Danke gelisbi

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich schließe mich dem Beitrag von "Chris" an. Den anderen insofern, als dass es sich bei der Aussage des MDK um eine Empfehlung aus medizinischer Sicht handelt. Aufgrund des MDK-Gutachtens kann ggf. dann die Krankenkasse zur Reha(!)-Antragstellung vor dem Hintergrund, dass (sofern der Rentenversicherungsträger daraufhin in "freier Beweiswürdigung" eine Erwerbsminderung feststellt) dieser Reha-Antrag vom Renenversicherungsträger in einen Antrag auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung umgedeutet werden kann.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bezüglich Ihrer Fragestellung empfehle ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu vereinbaren. Dort kann man Ihnen nicht nur bzgl. Ihrer Frage weiterhelfen, sondern auch mit Ihnen Ihre Situation hinsichtlich der einzelnen Möglichkeiten und der sich daraus ergebenden Konsequenzen besprechen und evtl. direkt einen Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente aufnehmen.

6 Antworten

Chrisam 21.10.2009 | 06:21
Wenn Ihre Angaben kein Tippfehler beinhalten, hätten Sie keine Abschläge, da Sie das 63. Lebensjahr schon vollendet haben. Sind Sie denn in der Tat seit Okt. 2009 AU? Und dann schon beim MDK gewesen???
Hansiam 21.10.2009 | 08:36
Ergänzend ist noch zu sagen, das der MDK überhaupt nicht über eine Erwerbsminderung entscheidet, sondern nur die Rentenversicherung - nach eigenen Ermittlungen über ihren Gesundheitszustand. Das der MDK so was sagt ist klar, um Sie schnellstmöglich aus der Krankengeldzahlung heraus zu drängen.... Die Aussagen des MDK - wenn Sie den so getroffen wurden - sind Quatsch !
Hansiam 21.10.2009 | 08:31
Nach nur 4 Tagen der Krankschreibung hat Sie der MDK niemals bereits jetzt zu irgend etwas aufgefordert ! Es sein denn , Sie waren im laufendem Jahr schon früher längere Zeit oder mehrmals sogar krankgeschrieben. Stimmt dies wirklich wäre dies ein Fall für RTL oder Sat 1. Außerdem kann Sie der MDK sowieso zu gar nichts auffordern , sondern höchstens ihre Krankenkasse und dann auch nur zur Rehabeantragung.
Heinericham 21.10.2009 | 09:07
Der MdK bzw. die Krankenkasse (KK) kann und darf sie nicht zur Rentenantragstellung gar nicht auffordern. Diese können es nur empfehlen oder Sie lieb bitten. Die KK kann Sie lediglich zur Stellung eines Reha-Antrages auffordern. Nur dazu besteht eine gesetztliche Grundlage. Nur wenn vom Rentenversicherungsträger festgestellt wird, dass eine Erwerbsminderung vorliegt im Rahmen des Rehaantrages kann der Antrag vom Rentenversicherungsträger in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Nur in diesem Fall kann die KK darauf bestehen, dass der gestellte Reha-Antrag als Rentenantrag umgedeutet wird von Ihnen formell zu beantragen ist. Da der MdK nicht festzustellen hat, ob EM vorliegt oder nicht, ist diese "Meinung" dem RV-Träger egal. MfG
Heinericham 21.10.2009 | 09:13
die doppelte Vereinung im 1. Satz ist falsch. Das erste nicht bitte gedanklich streichen Danke
gelisbiam 21.10.2009 | 15:16
Hallo,Entschultigung mir ist ein Fehler unterlaufen,bin schon seit 16.10.2008 muß es richtig heißen AU.Der MDK deutete schon am 06.05.2009 mir gegenüber an,damit ich nicht mehr arbeitsfähig wäre und an die Antragstellung eines EM Rente denken solle.Jetzt hat mich meine Krankenkasse angerufen und mitgeteilt,damit ein erneutes Gutachten vom MDK vorliege.Eine Reha bringe nichts und ich solle den EM Rentenantrag stellen,da ich nicht wieder arbeiten könne.Geburtsdatum 30.06.1946.Gehe ich bei der EM Rente mit Abschlägen in Rente oder? Danke für die Antwort. gelisbi
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