Fachlichen Rat können Sie über die im Beitrag von Antonius hinaus angegebenen Stellen auch von Gewerkschaften und Rechtsanwälten erhalten. Sie können bei Sozialgericht Klage erhaben, sofern der Widerspruch, davon gehe ich aus, erfolglos war. Zur Klageerhebung brauche Sie sich nicht unbedingt fachlich vertreten zu lassen. Sie können die Klage auch zur Niederschrift beim Sozialgericht einreichen, indem Sie dort persönlich vorsprechen. Allerdings müsste die Klage, um Chancen auf Erfolg zu haben, auch gut begründet sein. Es wäre daher ratsam den medizinischen Sachverhalt nochmals mit Ihrem behandelnden Arzt zu erörtern, insbesondere ob bisher auch alle Diagnosen bei den ablehnenden Bescheiden berücksichtigt worden sind.