Hallo gast03,
in Ihrem Beispiel handelt es sich nicht um die Zahlung freiwilliger Beiträge, sondern um den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in einer geringfügigen Beschäftigung. Es entstehen dann auch aus der geringfügigen Beschäftigung Pflichtbeiträge, die natürlich parallel zur ersten Beschäftigung für die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Die Höhe der Beiträge ist auch hier abhängig von der Höhe des Gehalts.