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Erwerbminderungsrente

von Haggy04.11.2007 | 20:52
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe eine paar Fragen bezüglich der Erwerbminderungsrente ! Da ich zur Zeit eine Erwerbsminderung von 30% durch einen Arbeitsunfall habe möchte ich gerne wissen wie das genau mit einer Erwerbminderungsrente auszieht. Ich bin 1964 geboren. Frage 1: Sollte ich die Voraussetzung erfüllen nicht mehr als 6 Stunden arbeiten zu können, kann ich dann einen Antrag stellen ? Wenn ja, was kann ich dann noch hinzuverdienen. Da nur eine halbe Erwerbsminderungsrente nicht ausreichen kann. Frage 2: Sollte ich Arbeitslos werden, wird dann das volle Arbeitslosengeld und die Erwerbminderungsrente bezahlt ? Oder wird das mit einander verrechnet. So das die Summe vom Arbeitslosengeld nicht höher wird. Ob mit oder ohne Erwerbminderungsrente.

3 Antworten

franz52am 04.11.2007 | 22:02
Hallo Haggy, ich bin momentan in gleicher Wartehaltung, deshalb kann ich ein wenig dazusagen. Bei den 30% handelt es sich nicht um Erwerbsminderung sondern mit Sicherheit um den GdB (=Grad der Behinderung). Eine Erwerbsminderungsrente - Teilerwerbsminderung - wird ausschliesslich durch Gutachter der Rentenversicherung festgestellt. Das ist ein harter Weg, für den es viel Kraft und Geduld braucht. Die meisten Anträge enden in einem Ablehnungsbescheid, dieser kann mittels Widerspruch angefochten werden. (Ich schreibe das, obwohl es hier nicht gerne gelesen wird, aber es ist leider so!!!!!) Der Gutachter entscheidet auch, ob und wieviel seiner persönlichen Ansicht nach gearbeitet werden kann. Das Arbeitsamt fängt Sie zwischenzeitlich finanziell auf und zahlt ein sogenanntes Nahtlosgeld, bis über den EU-Rentenantrag entschieden ist. Wichtig ist: Vorab informieren, dieses Forum bietet ein breites Spektrum und ist sehr lehrreich, wie man sich beim Gang zur Rentenversicherung verhalten sollte. Frage 2 ist erst nach der Entscheidung der RV aktuell. Arbeitslosengeld wird bei Arbeitslosigkeit in voller Höhe, bei Teilerwerbsunfähigkeitsrente anteilig bis zur Höchstgrenze gezahlt. Gruß Franz
Haggyam 08.11.2007 | 19:39
Leider ist der Beitrag von dem Experten nicht zu lesen. Es kommt kein Eintrag zum Vorschein. Jedoch zu den Beitrag von Franz52 muss ich sagen das ich kein GdR sondern eine MdE ( Minderung der Erwerbfähigkeit von der BG habe. Vielleicht hilft das ja weiter.
Haggyam 08.11.2007 | 19:43
Guten Abend, danke für die Info, konnte jetzt doch den Eintrag lesen. War ganz unten auf der Seite. Wahrscheinlich habe ich mich mit den 30 % ein bisschen Falsch ausgedrückt. Ich habe wegen meinem Arbeitsunfall von der BG eine MdE ( Minderung der Erwerbsfähigkeit ) von 30 % erhalten. Diese wurde durch insgesamt 6 Gutachten bestätigt. Ich weiß nur nicht ob ich überhaupt eine Chance habe bei so einen Antrag. Und ob die Gutachten von der BG eventuell Anerkannt werden. Auch weiß ich nicht was überhaupt so als Erwerbminderungsrente bei meinen Verdienst ( ca. 1500,- Euro Netto ) bekommen würde. Bei mir würde auch nur die Regel 3 - 6 Stunden Arbeiten in Betracht kommen. Ich habe zur Zeit ca. 27 Pflichtbeitragsjahre in der Rente einbezahlt.
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