Eine Rente wegen Erwerbsminderung, selbst wenn diese teils unter arbeitsmarktrechtlichen Aspekten gewährt wurde, kann auch in einen EU-Mitgliedstaat in Höhe der Inlandsrente geleistet werden.
Bedenken Sie aber, dass bei einer wesentlichen Besserung Ihres Gesundheitszustandes, auch bei Gewährung einer unbefristeten Rente, medizinisch neu zu prüfen sein wird, ob eine Erwerbsminderung überhaupt noch vorliegt.