Erwerbminderungsrente ohne Arbeit?

von
Lisa M.

Hallo, wegen dem Virus frage ich mal hier. Danke schon mal vorweg. Ich Lisa, bin 55 Jahre und habe bis Dezember meinen Schwiegervater viele Jahre bei uns gepflegt. Leider habe ich mein ganzes Leben mit Depressionen und einer Angsterkrankung zu kämpfen. Habe schon 3 Therapien im Laufe meines Lebens durch. Seit einigen Monaten ist es wieder so schlimm, das ich nur mit meinem Mann außer Haus kann. Mein Facharzt meinte, ich solle einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Laut Rentenbescheid hätte ich einen Anspruch von 560 Euro. Hab schon soviel im Intenet, und auch hier gelesen, werde aber nicht schlauer. Ich habe weder einen Anspruch auf Krankengeld ( Familienversichert ), noch auf sonstige Sozialleistungen. Ich lese, das die Rente erst nach Krankengeldbezug ( fällt bei mir ja weg ) gezahlt wird, dann von einer Frist von 8 Monaten. Wie soll ich am besten vorgehen ? Reha vor Rente würde ich auch gerne versuchen. Vielen Dank
Lisa

von
Siehe hier

Hallo Lisa,

für den Bezug einer EM-Rente ist es nicht notwendig, zunächst Krankengeld zu erhalten. Aber es sind dennoch Voraussetzungen zu beachten, wie z. B. Erfüllung von Wartezeiten, Beiträge zur Rentenversicherung etc.
Wenn lt. Ihrer Renteninformation Sie einen Anspruch auf EM-Rente haben, scheinen diese erfüllt zu sein.
Was noch zu beachten ist, können Sie dieser Broschüre entnehmen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Und Sie können zunächst auch erst einmal eine Reha beantragen. Sofern aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen Aussicht auf Erfolg besteht, dass eine (volle) Erwerbsminderung dadurch abgewendet werden kann, würde diese ohnehin bei einem EM-Rentenantrag 'vorgeschaltet' werden. Sofern eine Reha ablehnt werden sollte, haben Sie die Möglichkeit dem zu widersprechen bzw. je nach Begründung dann stattdessen trotzdem die EM-Rente zu beantragen.

In beiden Fällen benötigen Sie aussagekräftige ärztliche Unterlagen, aus denen Ihr Gesundheitszustand insbesondere der letzten zwei Jahre hervorgeht.

Die Antragstellung kann online erfolgen, telefonisch oder bei einer Beratungsstelle vor Ort.

Die online-Dienste der DRV finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html

von
Lisa M.

vielen Dank "Siehe hier". Eine ergänzende Frage hätte ich noch. Da ich zur Zeit nicht arbeitsfähig lt. Facharzt bin, ist es vorteilhaft mich krankschreiben zu lassen? Mein Arzt hat das bisher nicht getan, da ich eh keine Sozialleistungen erhalte. Im Forum hier habe ich aber gelesen, das dadurch Ansprüche verlängert werden können.Stimmt das ?
Vielen Dank nochmal für die schnelle Hilfe

Experten-Antwort

Hallo Lisa M.,

für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente müssen Sie medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.

Die medizinischen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar in allen Tätigkeiten. Ihr Rentenversicherungsträger prüft das anhand ärztlicher Unterlagen.

Zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein (sogenannte allgemeine Wartezeit) und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein. Der Fünfjahreszeitraum kann ggf. u. a. um Zeiten der Arbeitsunfähigkeit verlängert werden. Daher kann es u. U. sinnvoll sein, sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.

Ihr Rentenversicherungsträger wird auch prüfen, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann ("Reha vor Rente").

Der Bezug von Krankengeld ist jedoch keine Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente.

Ob Sie die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen, kann Ihr Rentenversicherungsträger im Rahmen eines Rentenverfahrens prüfen. Den Rentenantrag können Sie bei einer Beratungssstelle stellen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:

http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 12.08.2020, 14:51 Uhr]

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?