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Erwerbmingerungsrente bei Versorgungsausgleich

von lothar14.06.2010 | 08:30
1068 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, bei mir wurde, wie bei allen Scheidungen ein Versorgungsausgleich durchgeführt.Meine Ex Frau bekommt von mir xxx Punkte. Wie sieht es aber bei der Erwerbminderungsrente aus? Hier wurde auch ein VA durchgeführt, aber was bedeutet das für mich, wenn ich z.B. nächstes Jahr erwerbsunfähig werde? Bekomme ich die schon in Abzug gebrachte Rente oder den ursprünlich vollen Betrag? Ich bin 50 Jahre alt und meine Ex Frau ist 46

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo lothar,

der durchgeführte Versorgungsausgleich wirkt sich auf alle Rentenarten gleichermaßen aus. Er wirkt also auch auf eine evtl. Erwerbsminderungsrente.

2 Antworten

Zam 14.06.2010 | 11:20
Natürlich fällt bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich eine danach bezogene EM-Rente niedriger aus als vor dem Versorgungsausgleich. Das ist doch logisch.
-_-am 14.06.2010 | 19:20
Seltsame Vorstellung, dass der Versorgungsausgleich stattfindet, jedoch im Leistungsfall dann nicht berücksichtigt wird. Wenn jetzt Ihre Frau zuerst den Rentenanspruch hätte, würde die vielleicht auf den Bonus aus den übertragenen Anwartschaften verzichten? Merken Sie was?
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